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Nachdem das Parlament die Schwerpunkte und die Finanzierung des regionalpolitischen Mitteleinsatzes für die Jahre 2008 - 2015 verabschiedet hat, übernehmen nun die Kantone die Hauptverantwortung für die Umsetzung. Der Bund beteiligt sich subsidiär mittels Programmvereinbarungen und durch flankierende Massnahmen wie Aus- und Weiterbildungsreihen oder durch eine Koordination unter regionalwirksamen Bundesaufgaben an diesen Umsetzungsprozessen. Er stellt dafür Mittel aus dem neuen Fonds für Regionalentwicklung zur Verfügung.
Die Bundesversammlung bestimmt gemäss neuem Gesetz über Regionalpolitik in einem achtjährigen Mehrjahresprogramm die Förderschwerpunkte und die Förderinhalte für die Regionalpolitik.
Der Festlegungsbeschluss vom 5.10.2007 legt die Schwerpunkte für die direkte Förderung in erster Priorität auf wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die regionale Exportwirtschaft gelegt (z.B. Präzisionsindustrie im Jura oder Tourismus im Alpenraum). Export ist dabei als Güter- und Dienstleistungstransfer aus der Region, aus dem Kanton oder aus der Schweiz zu verstehen. In zweiter Priorität und subsidiär zu den entsprechenden Sektoralpolitiken sind Produktions- und Dienstleistungsstrukturen von Interesse, die sich auf spezifische Ressourcen der Berggebiete und ländlichen Räume abstützen: Energie, Agrarwirtschaft, Bildung.
Mit flankierenden Massnahmen wird zudem angestrebt, dass zwischen der Regionalpolitik und weiteren Bundesaufgaben bei der räumlichen Entwicklung Synergien geschaffen werden. Damit der Massnahmeneinsatz auf allen Ebenen professionell unterstützt und die Wirkung messbar wird, sollen auch finanzielle Mittel für die Qualifizierung der regionalen Akteure sowie den Transfer und die Valorisierung von Wissen bereitgestellt werden.
Den für die Umsetzung verantwortlichen Kantonen sollen ausreichende Spielräume zur Setzung eigener Prioritäten bleiben.
In Bundesbeschluss über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung ist für die Programmperiode 2008-2015 ein Zahlungsrahmen von 230 Millionen Franken bewilligt. Diese Neueinlagen werden zusammen mit den Amortisationen aus den IHG-Darlehen die Grundlage bilden, damit die finanziellen Leistungen der Regionalpolitik etwa in der heutigen Höhe fortgeführt werden können und gleichzeitig eine längerfristige Werterhaltung des Fonds angestrebt werden kann.
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