Der Schutz des Wettbewerbs ist eine der wichtigsten ordnungspolitischen Aufgaben in einer Marktwirtschaft. Sie wird in der Schweiz in erster Linie über das Instrumentarium des Kartellgesetzes (KG) erfüllt. Das KG schafft Instrumente, um gegen die schädlichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Kartelle und anderer Formen von Wettbewerbsbeschränkungen vorzugehen. Der Bundesrat will das Kartellrecht modernisieren. Ziel der KG-Revision ist die Beschleunigung und Verbesserung der Verfahren, was den Wettbewerb in der Schweiz intensivieren und den Wirtschaftsstandort langfristig stärken soll. Der Bundesrat hat am 22. Februar 2012 die Botschaft zur Revision des KG verabschiedet und dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet. Aufgrund der Ergebnisse von drei Vernehmlassungen schlägt die Botschaft folgende Elemente zur Revision vor:
- Institutionenreform: Die Wettbewerbsbehörde, die die kartellrechtlichen Untersuchungen führt, soll als rechtlich selbstständige Anstalt der Wirtschaftsaufsicht ausgestaltet werden. Damit ist sie bei Untersuchungen von Wettbewerbsbeschränkungen und Beurteilungen von Unternehmenszusammenschlussvorhaben frei von politischer Einflussnahme. Urteilende Instanz bei unzulässigen Wettbewerbsabreden und beim Missbrauch marktbeherrschender Stellungen soll neu eine Kammer für Wettbewerbsrecht im Bundesverwaltungsgericht sein. Der Praxisbezug ist durch die Zuwahl von Richterinnen und Richtern mit industrieökonomischen Kenntnissen oder Erfahrungen in der Unternehmenswelt zu gewährleisten.
- Anpassung von Artikel 5 KG: Der Bundesrat hat seinen Entscheid bestätigt, im Kartellgesetz zu einem Teilkartellverbot mit Rechtfertigungsmöglichkeit zu wechseln. Vom Teilkartellverbot erfasst werden sollen jene fünf Arten von Abreden, die heute bereits direkt sanktionierbar sind.
- Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen: Die Kriterien zur Beurteilung von Zusammenschlüssen sollen geändert werden. Dazu soll der in Europa übliche SIEC-Test («Significant Impediment to Efficient Competition») eingeführt werden. Im Unterschied zum Status quo erlaubt der SIEC-Test eine vollumfängliche Prüfung der negativen und positiven Effekte eines Zusammenschlusses.
- Sanktionsminderung bei Vorliegen von Compliance-Programmen: Wenn ein Unternehmen darlegen kann, dass es ein wirksames Programm zur Verhinderung kartellrechtlicher Verstösse implementiert hat, will der Bundesrat Sanktionsminderungen zulassen. Weitergehende Massnahmen wie Strafsanktionen gegen Mitarbeitende lehnt er dagegen ab.
Gleichzeitig hat der Bundesrat dem Parlament seinen Bericht zur Abschreibung der Motion Schweiger unterbreitet. Darin schlägt der Bundesrat vor, das erste Anliegen der Motion umzusetzen, d. h. die Einführung einer Sanktionsminderung für Unternehmen, die ein wirksames Programm zur Einhaltung des Kartellgesetzes implementiert haben (Compliance-Programm). Dagegen bleibt er bei seiner ablehnenden Haltung gegenüber dem zweiten Anliegen der Motion, der Einführung von Strafsanktionen gegen natürliche Personen bei Kartellrechtsverstössen.
Der Bundesrat hat ausserdem den Bericht über die Ergebnisse der konferenziellen Vernehmlassung vom 5. Oktober 2011 verabschiedet, der sich mit der Revision von Artikel 5 des Kartellgesetzes befasst (Teilkartellverbot).