Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

-»Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen modernen Browser wie z.B. Mozilla 1,4 oder Internet Explorer 6.«-

Beginn Sprachwahl

Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator



Gesunde Arbeitslosenversicherung als Garant für sichere Leistungen

© Miqul - Fotolia.com

Mit der Revision der Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung soll die Arbeitslosenversicherung finanziell wieder ins Gleichgewicht kommen und für die Zukunft gut abgesichert sein. Nachdem das Volk dieser Revision am 26. September 2010 zugestimmt hatte, entschied der Bundesrat, die Neuerungen bei den Leistungen der Arbeitslosenversicherung per 1. April 2011 in Kraft zu setzen. Zusätzliche Massnahmen zur rascheren Entschuldung hat der Bundesrat Ende Februar 2013 ans Parlament überwiesen.

Die in Kraft gesetzten Neuerungen in der Arbeitslosenversicherung haben zum Ziel, das strukturelle Defizit und die Schulden abzubauen. Anpassungen bei den Einnahmen und Ausgaben sorgen dafür, dass die ALV finanziell wieder ins Lot gebracht und dadurch für die Zukunft abgesichert werden kann. Eine gesunde Arbeitslosenversicherung ist für die Betroffenen und die Gesellschaft der beste Garant für gute und sichere Leistungen.

Die in der Abstimmung vom 26. September 2010 vom Volk gutgeheissene Revision sieht sowohl bei den Beiträgen als auch den Leistungen Anpassungen vor: Durch die Erhöhung der Lohnbeiträge und die Einführung eines Solidaritätsprozents für Besserverdienende werden der ALV Mehreinnahmen verschafft ergänzt mit Einsparungen, die u.a. durch eine effizientere Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und eine engere Verknüpfung der Bezugsdauer an die Beitragszeit erzielt werden. Damit wird das Versicherungsprinzip gestärkt.

Auf einen Eingriff in die Grundleistungen haben Bundesrat und Parlament bewusst verzichtet. Die ALV bleibt eine verlässliche und solidarisch finanzierte Versicherung. Sie garantiert auch in Zukunft gute Leistungen.

Zusätzliche Massnahmen zur Entschuldung

Um die Arbeitslosenversicherung rascher zu entschulden, sollen künftig auch Lohnanteile von Jahreslöhnen über 315 000 Franken mit einem Beitragsprozent (so genanntes Solidaritätsprozent) belegt werden. Die bisherige Einschränkung, wonach nur auf Lohnanteilen zwischen 126 000 und 315 000 Franken das Solidaritätsprozent erhoben wird, soll aufgehoben werden. Der Bundesrat hat Ende Februar 2013 eine entsprechende Botschaft zu Handen des Parlaments verabschiedet.


Ende Inhaltsbereich



Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Kontakt | Rechtliches
http://www.wbf.admin.ch/themen/00173/00177/index.html?lang=de