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Produkte gleich welcher Art dürfen den Menschen nicht gefährden. Damit dies nach Möglichkeit nicht der Fall ist, gibt es verschiedene Gebote und Verbote, welche u.a. die Entwicklung, die Herstellung, den Verkauf, den Gebrauch und die Entsorgung von Produkten regeln. Je nach Art des Produkts oder der vom Produkt ausgehenden Gefährdung und der «Lebensphase» des Produkts sind verschiedene Vorschriften zu beachten.
Umgekehrt sollen solche Vorschriften keine unnötigen Einschränkungen der Wirtschaftsfreiheit darstellen und den freien Warenverkehr mit den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz nicht behindern.
Das SECO (Ressort Produktesicherheit) hat nebst seiner Koordinationsfunktion im Bereich des PrSG auch Aufgaben als Vollzugs- resp. Aufsichtsbehörde in den Produktbereichen Maschinen, Aufzüge, Druckgeräte, einfache Druckbehälter, Gasgeräte und persönliche Schutzausrüstungen (PSA). Zudem ist es für alle Produkte zuständig, für die keine Spezialerlasse bestehen und die somit direkt unter das PrSG fallen (sogenannte «übrige Produkte»).
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