Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

-»Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen modernen Browser wie z.B. Mozilla 1,4 oder Internet Explorer 6.«-

Beginn Sprachwahl

Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator



Ein Dienst an der Allgemeinheit

Spital

Personen, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten können, haben seit 1996 die Möglichkeit, einen zivilen Ersatzdienst zu erbringen. Mit 82,5 Prozent Ja-Stimmen hatte das Volk den entsprechenden Bundesbeschluss vier Jahre zuvor angenommen. Wer Zivildienst leistet, erfüllt seine verfassungsrechtliche Militärdienstpflicht durch eine gegenüber dem Militärdienst anderthalb mal so lange Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse.

Der Zivildienst kommt dort zum Einsatz, wo Ressourcen für die Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gemeinschaft fehlen oder nicht ausreichen. Er wird komplementär tätig, wenn öffentliche Institutionen oder gemeinnützig tätige private Einrichtungen Verstärkung brauchen. Drei Viertel der Einsätze werden zur Zeit im Gesundheits- und Sozialwesen geleistet. Möglich sind aber auch Einsätze im Umwelt- und Naturschutz, in der Kulturgütererhaltung, in der Entwicklungszusammenarbeit oder der humanitären Hilfe, im Forstwesen, in der Landwirtschaft und bei Bedarf als Ergänzung in der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen. In einsatzspezifischen Kursen werden die Zivis seit Sommer 2011 im Ausbildungszentrum in Schwarzenburg auf ihre Arbeit vorbereitet.

Nur wer den Dienst in der Armee nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, wird zum Zivildienst zugelassen. Früher musste, wer zum Zivildienst wechseln wollte, seine Gewissensgründe vor einer Kommission darlegen. Seit April 2009 finden diese Anhörungen nicht mehr statt. Die Bereitschaft, den anderthalb mal so langen Dienst nach den strengen Regeln des Zivildienstgesetzes zu absolvieren, wird als ausreichender Hinweis für den Gewissenskonflikt betrachtet (Tatbeweis).

Zusammengerechnet leisten die Zivis jährlich rund 1,2 Millionen Diensttage im öffentlichen Interesse. Ihre Einsätze organisieren sie selbst - ein Zivildienstleistender trägt im Vollzug eine hohe Selbstverantwortung. Die Vollzugsstelle anerkennt die Betriebe und handelt mit diesen die Pflichtenhefte aus. Zur Zeit stehen in knapp 3500 Betrieben nahezu 12 000 Plätze zu Verfügung. Der Zivi bewirbt sich selbständig bei diesen Betrieben; erst bei unterzeichneter Einsatzvereinbarung erstellt der Bund das Aufgebot. Wer sich jedoch nicht daran hält, wird von Amtes wegen zu einem Einsatz aufgeboten. Bis zur Erreichung der Altersgrenze muss er sämtliche seiner bis zu 390 Diensttage erbringen, darunter auch einen langen Einsatz von einem halben Jahr.


Ende Inhaltsbereich


Weitere Informationen



Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Kontakt | Rechtliches
http://www.wbf.admin.ch/themen/00433/00437/00463/index.html?lang=de