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MedienmitteilungVeröffentlicht am 5. Dezember 2025

Neuer Verpflichtungskredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung

Bern, 05.12.2025 — Der Bundesrat will das Bürgschaftsinstrument in der Wohnraumförderung weiterführen. Dies hat er am 5. Dezember 2025 entschieden. Er beantragt dem Parlament einen Verpflichtungskredit über 1,92 Milliarden Franken für die Jahre 2027 bis 2033. Damit sollen vor allem Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) verbürgt werden. Die Mittel führen nur dann zu Ausgaben, wenn tatsächlich eine Bürgschaft eingelöst werden müsste – was seit Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes im Jahr 2003 noch nie der Fall war.

Dank der Bundesbürgschaft kann die EGW ihren Mitgliedern die Mittel zur Finanzierung von preisgünstigem Wohnraum langfristig zu vorteilhaften Bedingungen zur Verfügung stellen. Auf diese Weise werden aktuell rund 38’000 Wohnungen in rund 1030 Liegenschaften in der ganzen Schweiz günstig finanziert. Zudem gewährt der Bund Rückbürgschaften für die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus.

Der 2021 gesprochene Rahmenkredit für Bürgschaften im Umfang von 1,7 Milliarden Franken wird im Laufe des Jahres 2027 ausgeschöpft sein. Der Bundesrat beantragt deshalb dem Parlament, einen Verpflichtungskredit für weitere gut sechs Jahre ab Mitte 2027 im Umfang von 1,92 Milliarden Franken zu sprechen.

Begründete Abweichung vom Planungsbeschluss von 2021

Beim Beschluss über den Rahmenkredit für die Jahre 2021-2027 hielt das Parlament in einem Planungsbeschluss fest, dass der nächste Verpflichtungskredit so zu bemessen sei, dass das Bürgschaftsvolumen nicht stärker anwachse als die Zahl der Haushalte. Die buchstabengetreue Einhaltung des Planungsbeschlusses würde zu einem Verpflichtungskredit von 1638 Millionen führen, hätte aber zur Folge, dass die EGW der hohen Nachfrage nach Finanzierungen nicht entsprechen könnte. Dies hiesse auch, dass die neuen Finanzierungen gegenüber heute um rund 26 Prozent gesenkt werden müssten. Zudem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt seit dem Planungsbeschluss grundlegend verändert. Aus einem teilweisen Überangebot an Wohnraum hat sich innert weniger Jahre eine Knappheit entwickelt, die inzwischen weite Teile des Landes und immer mehr Haushaltskategorien betrifft. Auch haben Veränderungen in der Bankenlandschaft und neue Vorgaben der Bankenregulierung den Bedarf für EGW-Finanzierungen spürbar erhöht.

Weil sich diese Rahmenbedingungen verändert haben und EGW-Finanzierungen vor allem im preisgünstigen Wohnungsbau eingesetzt werden – wo das Risiko von Bürgschaftsausfällen gering ist –, sieht der Bundesrat eine Abweichung vom Planungsbeschluss von 2021 als gerechtfertigt. Der beantragte Verpflichtungskredit von 1,92 Milliarden Franken berücksichtigt die allgemeine Preissteigerung. Damit kann die EGW ihre Aktivitäten in einem ähnlichen Umfang weiterführen wie bisher. Sie wird dabei nicht die gesamte Nachfrage abdecken können und wird bei Finanzierungsanfragen priorisieren müssen. Mit zwei bis vier Anleihen pro Jahr wird die EGW aber weiterhin einen Beitrag zur Finanzierung und zum Erhalt von preisgünstigen Wohnungen leisten können.

Bürgschaften zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus

Die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus erfüllt einen Verfassungsauftrag. Sie spielt für die Wohnungsversorgung der wirtschaftlich schwächeren Haushalte sowie des Mittelstandes eine wichtige Rolle und trägt zur Aufrechterhaltung der sozialen Durchmischung bei.

Neben einem Fonds de Roulement setzt der Bund Bürgschaften zur Vergünstigung von Anleihen zur langfristigen Finanzierung von gemeinnützigen Wohnbauträgern ein. Die mit diesem Verpflichtungskredit beantragten Mittel werden nur ausgabenwirksam, sofern eine Bürgschaft eingelöst werden muss. Seit Inkrafttreten des WFG im Jahre 2003 musste noch nie eine Bürgschaft eingelöst werden. Dazu trägt ein umfassendes Risikomanagement bei. Dessen Wirksamkeit bestätigten der Stresstest, der 2018 durchgeführt wurde, und die daran anschliessenden Portfolioanalysen aus den Jahren 2020, 2022 und 2024.