US-Importzölle auf Stahl und Aluminium: Schweiz leitet WTO-Streitbeilegungsverfahren ein

Bern, 10.07.2018 - Die USA erheben seit 23. März 2018 zusätzliche Zölle auf Einfuhren von gewissen Stahl- und Aluminiumprodukten. Davon ist auch unser Land betroffen. Die Schweiz hat deshalb am 9. Juli 2018 wie andere Staaten im Rahmen eines WTO-Streitbeilegungsverfahrens ein Begehren um Konsultationen mit den USA gestellt. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, informierte den Bundesrat entsprechend.

Von den US-Importzöllen sind auch Schweizer Exporte betroffen. Diese beliefen sich 2017 auf rund 80 Millionen Franken. Aus Sicht der Schweiz ist die mit dem Schutz der nationalen Sicherheit begründete Massnahme der USA gegen unser Land nicht gerechtfertigt. Die Schweiz intervenierte erstmals bereits im März 2018 gegenüber den US-Behörden und reichte bei der US-Administration auch ein formelles Gesuch um eine länderspezifische Ausnahme von den Handelsschutzmassnahmen ein.

Die USA haben bislang nicht auf das Schweizer Ausnahmegesuch reagiert. Zur Wahrung der Schweizer Interessen hat Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann deshalb beschlossen, ein WTO-Streitbeilegungsverfahren einzuleiten. Andere betroffene WTO-Mitglieder wie u.a die EU, Mexiko, Kanada und Norwegen haben dieses Verfahren ebenfalls eingeleitet.  

Die Schweiz führte bereits im Jahr 2002 zusammen mit anderen WTO-Mitgliedern mit Erfolg ein Verfahren gegen die USA im Stahlbereich durch. Die USA hoben in der Folge die fragliche Handelsmassnahme auf.

WTO-Streitschlichtungsverfahren werden mit einem so genannten Konsultationsbegehren initiiert. In diesem ersten Verfahrensstadium versuchen die Parteien, eine gütliche Einigung zu erzielen. Wenn diese Konsultationen keine Ergebnisse zeitigen, kann ein Schiedsorgan (Panel) einberufen werden. Der Entscheid dieses Schiedsorgans kann an ein Berufungsorgan weitergezogen werden (Appellate Body).    


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Letzte Änderung 30.01.2024

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