Selbsthilfemassnahmen Landwirtschaft: Bundesrat verpflichtet Nichtmitglieder von zwei Organisationen

Bern, 13.11.2019 - Der Bundesrat unterstützt den Schweizer Bauernverband (SBV) und den Branchenverband Schweizer Reben und Weine (BSRW) bei der Finanzierung von Kommunikationsmassnahmen. Die beiden Organisationen hatten einen Antrag zur Ausdehnung der Beiträge auf Nichtmitglieder gestellt. Der Bundesrat hiess am 13. November 2019 die Begehren der beiden Verbände für die Dauer von zwei (SBV) und drei Jahren (BSRW) gut. Die Nichtmitglieder der beiden Organisationen sind in diesem Zeitraum verpflichtet, die Beiträge an die Kommunikationsmassnahmen ebenfalls zu bezahlen.

Gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) kann der Bundesrat die von Branchen- und Produzentenorganisationen beschlossenen Selbsthilfemassnahmen auch für Nichtmitglieder verbindlich erklären. Voraussetzung ist, dass die Umsetzung der Selbsthilfemassnahmen durch Unternehmen und Personen gefährdet wird, die sich finanziell nicht daran beteiligen. Dies verhindert sogenannte Trittbrettfahrer, die von den Massnahmen profitieren, ohne sich daran zu beteiligen. Der SBV hat dem Bundesrat ein Begehren gestellt, die Beiträge zur Finanzierung der Basiskommunikation zu den Grundwerten der Schweizer Landwirtschaft für die Dauer von zwei Jahren auch für die 5 bis 10 Prozent der Tierhalter verpflichtend zu erklären, die nicht Mitglied bei ihm sind. Das Begehren des BSRW bezieht sich auf einen Zeitraum von drei Jahren, in dem die Beiträge zugunsten der Kommunikationsmassnahmen für den Schweizer Wein auch von den Traubenproduzenten und Einkellerern bezahlt werden müssen, die nicht Mitglied des Branchenverbandes sind. Die Nichtmitglieder bewirtschaften rund 4 Prozent der Rebflächen und kellern rund 5 Prozent des Schweizer Weins ein. Die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft ist noch immer von den Auswirkungen der tiefen Preise für Milchprodukte in der EU und auf den internationalen Märkten sowie der Aufwertung des Schweizer Frankens in den vergangenen Jahren betroffen. Die Weinlese 2018 war im Vergleich zu den vorangehenden Jahren hoch und lag deutlich über dem jährlichen Konsum von Schweizer Wein. Auch aufgrund der hohen Ernten in den Nachbarländern müssen sich die Schweizer Weine noch besser auf einem hart umkämpften Markt positionieren. Die schwierige Marktlage macht ein intensives Marketing notwendig, um die Vorzüge der Schweizer Produkte den Konsumentinnen und Konsumenten im In- und Ausland bekannt zu machen und die Produkte optimal in Wert zu setzen. Gleichzeitig sinkt die Bereitschaft der Nichtmitglieder, sich an den Kommunikationsmassnahmen finanziell zu beteiligen.

Der Bundesrat hat deshalb entschieden, die Selbsthilfemassnahmen des SBV wie beantragt für die Dauer von zwei Jahren (1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021) auf die Nichtmitglieder auszudehnen. Die Nichtmitglieder des BSRW werden für drei Jahre (1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022) verpflichtet die Beiträge zu bezahlen. Die von Nichtmitgliedern erhobenen Beiträge dürfen nur für die Finanzierung der Kommunikationsmassnahmen verwendet werden, deren Nutzen auch den Nichtmitgliedern der Organisation zukommt. Ausgeschlossen ist insbesondere die Finanzierung der Verwaltung der Organisation.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation,
Generalsekretariat WBF,
Tel. +41 58 462 20 07,
info@gs-wbf.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Kommunikationsdienst GS-WBF

Bundeshaus Ost
3003 Bern
Schweiz

Tel.
+41584622007

E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.wbf.admin.ch/content/wbf/de/home/dokumentation/nsb-news_list.msg-id-77043.html