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Veröffentlicht am 11. November 2024

Flankierende Massnahmen

Zum Schutz der Erwerbstätigen vor missbräuchlichen Unterschreitungen der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen wurden am 1. Juni 2004 sogenannte flankierende Massnahmen (FlaM) eingeführt.

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