Bundesrat verschiebt die Aktualisierung der Zollpräferenzen für Entwicklungsländer
Bern, 16.04.2025 — Am 16. April 2025 hat der Bundesrat beschlossen, das Inkrafttreten der Aktualisierung des Systems einseitiger Zollpräferenzen der Schweiz zugunsten der Entwicklungsländer auf den 1. April 2026 zu verschieben. Mit diesem Beschluss erhalten die Wirtschaftsakteure mehr Zeit, um die nötigen Anpassungen vorzunehmen.
Die Schweiz gewährt den Entwicklungsländern im Rahmen ihres Allgemeinen Präferenzsystems einseitige Zollpräferenzen. Am 29. Januar hat der Bundesrat beschlossen, das derzeitige System zu aktualisieren, um den Statusänderungen verschiedener Entwicklungsländer in den letzten Jahren besser Rechnung zu tragen. Diese Änderung sollte auf den 1. Mai 2025 in Kraft treten.
Der Bundesrat hat am 16. April 2025 beschlossen, das Datum des Inkrafttretens dieser Änderung auf den 1. April 2026 zu verschieben. Damit verfügen die Wirtschaftsakteure über die erforderliche Zeit, um sich an die im Zuge der Aktualisierung vorgesehenen Änderungen anzupassen.
Medienmitteilung (29.01.2025): Schweiz fördert den Handel mit den Entwicklungsländern