Bundesrat will mehr Koordination in der Ressortforschung
Bern, 12.12.2025 — Die Bundesverwaltung initiiert und unterstützt Forschung, deren Resultate sie für ihre Arbeit benötigt. Der Bundesrat hat am 12. Dezember 2025 entschieden, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, um die Koordination dieser Ressortforschung zu verbessern.
Die Ressortforschung des Bundes ist auf die Aufgaben der Departemente und Bundesämter abgestimmt und wird durch diese geplant, finanziert und begleitet. Für die übergeordnete Koordination ist ein interdepartementaler Ausschuss zuständig, der durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) geleitet wird.
Der Bundesrat hatte am 27. September 2024 verschiedene Massnahmen beschlossen, um die Koordination der Ressortforschung zu verbessern. Nun nimmt er mit der Revision der Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (V-FIFG) die erforderliche Anpassung der rechtlichen Grundlagen vor.
Mit der Anpassung der Verordnung wird die Gouvernanz des Koordinationsausschusses gestärkt, indem es neu einen strategischen Ausschuss für die übergeordnete Steuerung der Ressortforschung und parallel dazu eine Fachkommission für die thematischen Arbeiten geben wird.
Die Anpassung der rechtlichen Grundlagen erlaubt es dem Koordinationsausschuss, grosse Ressortforschungsprogramme (ab 2,5 Mio. CHF pro Jahr) zu prüfen, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden und so die Effizienz und Effektivität der Ressortforschung zu steigern.
Der Austausch zwischen den zuständigen Bundesämtern sowie den weiteren Akteuren im Forschungs- und Innovationsbereich soll generell intensiviert werden, um Forschungsprogramme und -projekte frühzeitig aufeinander abzustimmen. Zudem wird eine verstärkte Nutzung der Forschungs- und Innovationsprogramme der Förderorgane für die Ressortforschung geprüft.
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