Bundesrat will Erwerbstätigkeit von Personen aus dem Asyl- und Ausländerbereich weiter fördern
Bern, 20.03.2026 — Der Bundesrat fördert die Erwerbstätigkeit von Personen aus dem Asyl- und Ausländerbereich. Neu will er den Integrationsauftrag für Personen mit Schutzstatus S auf Verordnungsstufe verankern und das Pilotprogramm Integrationsvorlehre (INVOL) in ein dauerhaftes Bundesprogramm überführen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. März 2026 die Vernehmlassung zur Anpassung der Verordnungen über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern und über die Zulassung, den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit eröffnet.
Die Verordnungen präzisieren, dass auch für die Integration von Personen mit Schutzstatus S die Vorgaben der Integrationsagenda und die Bestimmungen der Kantonalen Integrationsprogramme gelten.
Die Kantone sollen zudem die Möglichkeit erhalten, Integrationsmassnahmen für Personen mit hängigem Gesuch um Schutzstatus S aus den Bundesbeiträgen zu finanzieren. Die Vorlage regelt auch die Rückerstattung von nicht verwendeten Bundesbeiträgen. Weiter sollen neu auch Personen mit hängigem Schutzgesuch arbeiten dürfen. Für Asylsuchende ist dies mit einer vorgängigen Bewilligung der kantonalen Behörde bereits heute möglich.
Förderung der Integration von Personen aus dem Asylbereich
Die Kantone, denen im Rahmen erweiterter Verfahren Asylsuchende zugewiesen wurden, können Bundesbeiträge für weiterführende Integrationsmassnahmen einsetzen. Bisher beschränkt sich diese Förderung auf Sprach- und Bildungsangebote. Neu stehen Asylsuchenden alle Massnahmen zur Erstintegration offen, etwa Potenzialabklärungen oder Programme zur Förderung der Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit. Das trägt den unterschiedlichen Bleibeperspektiven der Asylsuchenden besser Rechnung und stärkt deren Integration von Anfang an.
Mit dem Pilotprogramm Integrationsvorlehre (INVOL) werden spät zugewanderte ausländische Jugendliche und junge Erwachsene auf eine Berufslehre vorbereitet. Das bisherige Pilotprogramm soll in ein auf Dauer ausgelegtes Bundesprogramm überführt werden.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 29. Juni 2026.
Dokumente
Änderung der Verordnungen über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern und über die Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit: Integration und Erwerbstätigkeit von spezifischen Personengruppen. Erläuternder Bericht zum Vernehmlassungsverfahren
Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA). Vorentwurf
Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE). Vorentwurf