WEKO schafft Praxis zu Einkaufskooperationen
Bern, 08.07.2025 — Die Wettbewerbskommission (WEKO) beurteilt gemeinsam verhandelte Rabatte im Rahmen einer Einkaufskooperation zwecks Erzielung von Gegenmacht und tieferen Verkaufspreisen als effizient. Unzulässig sind jedoch intransparente und wettbewerbsverzerrende Rückvergütungen.