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MedienmitteilungVeröffentlicht am 8. Juli 2025

WEKO schafft Praxis zu Einkaufskooperationen

Bern, 08.07.2025 — Die Wettbewerbskommission (WEKO) beurteilt gemeinsam verhandelte Rabatte im Rahmen einer Einkaufskooperation zwecks Erzielung von Gegenmacht und tieferen Verkaufspreisen als effizient. Unzulässig sind jedoch intransparente und wettbewerbsverzerrende Rückvergütungen.