Abkommen mit dem Vereinigten Königreich über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen verlängert
Bern, 05.12.2025 — Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2025 das Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen verlängert. Gleichzeitig wurde es mit drei Produktesektoren aus dem Handelsabkommen ergänzt. Damit wird der erleichterte Marktzugang aufrechterhalten. Die zusätzliche Produkteprüfung durch eine britische Konformitätsbewertungsstelle beim Export ins Vereinigte Königreich ist somit weiterhin nicht nötig.
Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland (UK) aus der EU gilt das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen zwischen der Schweiz und der EU nicht mehr. Dieses Abkommen umfasst 20 Produktebereiche. Für drei dieser 20 Produktsektoren konnte unter dem Handelsabkommen zwischen der Schweiz und UK vom Februar 2019 Bestimmungen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen vereinbart werden. Diese decken die Produktsektoren Kraftfahrzeuge, Gute Laborpraxis (GLP) und Inspektion der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel und Chargenzertifizierung (GMP-Inspektion und Chargenzertiizierung) ab. Das Handelsabkommen soll künftig durch ein modernisiertes Freihandelsabkommen abgelöst werden, welches derzeit verhandelt wird. Die drei Produktesektoren müssen daher eine neue vertragliche Heimat finden.
Bereits 2022 konnte ein zusätzliches Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement; MRA) mit UK abgeschlossen werden. Dieses vereinfacht den britischen Marktzugang für Schweizer Hersteller in fünf weiteren Produktesektoren. Dieses MRA umfasst ortsbewegliche Druckgeräte, Telekommunikationsgeräte, elektromagnetische Verträglichkeit (EMC), Lärmemissionen von im Freien genutzten Geräten und Messinstrumente. Da es auf den 31. Dezember 2025 befristet ist, wird es nun verlängert.
Die drei Produktesektoren aus dem Handelsabkommen werden ins MRA von 2022 transferiert. Damit wird Kontinuität gewährleistet, so dass Hersteller in der Schweiz ihre Produkte von einer einzigen Konformitätsbewertungsstelle prüfen lassen können. Diese Konformitätsbewertungen können dann sowohl für den Schweizer als auch für den britischen Markt verwendet werden. Die Hersteller reduzieren dadurch Kosten und Verzögerungen beim Export ins Vereinigte Königreich.
Was bedeutet Konformität einfach erklärt?
Konformität bezeichnet die Erfüllung einer rechtlich vorgeschriebenen, technischen Anforderung. Eine Nichtkonformität bedeutet das Gegenteil. Man kann diesen Sachverhalt als «Abweichung» oder «Nicht-Konformität» bezeichnen.
Was ist eine Konformitätsbewertung?
Neben den technischen Anforderungen kann auch die Durchführung der Konformitätsbewertung gesetzlich vorgeschrieben, freiwillig oder vertraglich vereinbart sein. Konformitätsbewertungen sind Tätigkeiten wie das Kalibrieren, Zertifizieren, Inspizieren und Prüfen (beispielweise der Schadstofffreiheit von Trinkwasser).
Eine Konformitätsbewertungsstelle (engl. „conformity assessment body“) ist eine neutrale, unabhängige und kompetente Stelle, die die Konformitätsbewertung von Produkten des Warenverkehrs vornimmt.