Investitionsprüfverordnung: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
Bern, 12.06.2026 — Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 die Vernehmlassung zur Investitionsprüfverordnung eröffnet. Diese Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum Investitionsprüfgesetz, das vom Parlament am 19. Dezember 2025 verabschiedet wurde.
Mit dem Investitionsprüfgesetz sollen Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren geprüft und gegebenenfalls untersagt werden können, wenn solche Übernahmen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden. Zu diesem Zweck werden bestimmte Übernahmen einer Genehmigungspflicht unterstellt. Betroffen sind Übernahmen von inländischen Unternehmen, die in besonders kritischen Bereichen tätig sind. Die Genehmigungspflicht greift, wenn die geplante Übernahme durch einen staatlich kontrollierten ausländischen Investor erfolgen soll.
Die Investitionsprüfverordnung regelt die Einzelheiten der Genehmigungspflicht und des Genehmigungsverfahrens gemäss Investitionsprüfgesetz. Sie legt unter anderem fest, welche Staaten von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind und welche Informationen und Unterlagen dem Gesuch beizulegen sind. Zudem werden der Datenschutz sowie der Gebührentarif geregelt.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Oktober 2026.