Schweiz – EU: Diskussionen zu den Stahlmassnahmen und Schutzmassnahmen der EU gegenüber bestimmten Ferrolegierungen
Bern, 29.01.2026 — Am 29. Januar 2026 fand auf Antrag der Schweiz ein ausserordentliches Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) in Brüssel statt. Diskutiert wurde die von der EU geplanten Massnahmen auf Stahleinfuhren sowie die Schutzmassnahmen der EU gegenüber Einfuhren von bestimmten Ferrolegierungen.
Im Rahmen des Gemischten Ausschusses forderte die Schweiz eine Ausgestaltung der genannten Massnahmen, die den bilateralen Handel und das Funktionieren des Abkommens so wenig wie möglich beeinträchtigt. Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Situation bzgl. der Schutzmassnahmen auf Ferrolegierungen im ersten Jahr zu überprüfen.
Die EU-Kommission hat am 7. Oktober 2025 neue Stahlmassnahmen vorgeschlagen, welche die seit 2018 geltenden EU-Stahlschutzmassnahmen ablösen sollen. Die Schweiz forderte an der ausserordentlichen Sitzung des Gemischten Ausschusses des Freihandelsabkommens Schweiz-EU erneut, dass Schweizer Stahlprodukte von diesen Massnahmen ausgenommen werden. Dadurch sollen die etablierten regionalen Lieferketten nicht eingeschränkt werden. Die Schweizer Stahlproduktion trägt nicht zur weltweiten Überkapazität bei. Vielmehr unterstützt sie das Funktionieren regionaler Lieferketten, die für die europäischen Industrieökosysteme von entscheidender Bedeutung sind. Die Schweiz wird ihre Anstrengungen fortführen, um mit der EU eine Lösung zu finden, die den Handel möglichst nicht beeinträchtigt.
Am 18. November 2025 hat die EU Schutzmassnahmen auf die Einfuhren bestimmter Legierungen auf Mangan- und Siliciumbasis (Ferrolegierungen) eingeführt. Die EU begründet diese Massnahmen mit den globalen Überkapazitäten aufgrund gestiegener Produktionskapazitäten in Drittstaaten, der Attraktivität des EU-Binnenmarktes und zunehmenden Schutzmassnahmen in anderen Märkten. Betroffen sind alle Länder, inklusive der Schweiz und EWR/EFTA-Staaten, mit Ausnahme bestimmter Entwicklungsländer und der Ukraine.
Die Schweiz hat sich wiederholt auf allen Ebenen bei der EU und deren Mitgliedstaaten dafür eingesetzt, dass sie von diesen Schutzmassnahmen aufgrund der engen bilateralen Beziehungen und hohen wirtschaftlichen Verflechtung ausgenommen wird. Die wirtschaftlichen Folgen für die Schweiz sind aufgrund des relativ geringen Exportvolumens der betroffenen Produkte in die EU eher gering. Darüber hinaus hat die Schweiz ihre Besorgnis über mögliche Exportrestriktionen der EU für Aluminiumschrott zum Ausdruck gebracht.
Der Vorschlag für Stahlmassnahmen und die Schutzmassnahmen auf Ferrolegierungen sind im Kontext der Welthandelsorganisation (WTO) und des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU zu verorten. Sie sind nicht Gegenstand des Pakets Schweiz–EU.