Die Schweiz schliesst sich den EU-Sanktionen zur Eindämmung der Bandengewalt in Haiti an
Bern, 28.01.2026 — Der Bundesrat reagiert auf die dramatische Lage in Haiti. Er hat am 28. Januar 2026 entschieden, sich den EU-Sanktionen zur Eindämmung der Bandengewalt anzuschliessen. Die bereits bestehende Verordnung über Massnahmen betreffend Haiti wird dadurch erweitert. Die neuen Massnahmen treten am 28. Januar 2026 um 23 Uhr in Kraft.
Der Bundesrat hat die Verordnung über Massnahmen betreffend Haiti erweitert. Die Verordnung besteht seit dem 16. Dezember 2022 und basierte bisher ausschliesslich auf UNO-Sanktionen. Die UNO-Sanktionen sehen ein Waffenembargo für das gesamte Land und Finanz- und Reisesanktionen gegen derzeit elf Personen und Organisationen vor.
Mit der am 28. Januar 2026 beschlossenen Erweiterung schliesst sich der Bundesrat zusätzlich den Sanktionen der EU an. Die Finanz- und Reisesanktionen gelten damit für zehn zusätzliche Personen und Organisationen. Mit dieser Entscheidung reagiert der Bundesrat auf die Bandengewalt und die dramatische humanitäre Lage in Haiti. Die Verordnung über Massnahmen betreffend Haiti sieht bereits umfassende Ausnahmen für humanitäre Aktivitäten vor. Auch für die neuen Massnahmen gelten humanitäre Ausnahmen.