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MedienmitteilungVeröffentlicht am 14. Mai 2025

Bundesrat verlängert erneut Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung

Bern, 14.05.2025 — Der Bundesrat hat am 14. Mai 2025 angesichts der angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beschlossen, die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) erneut von zwölf auf achtzehn Monate zu verlängern. Dadurch erhalten die Unternehmen bessere Planungssicherheit. Die Verordnungsänderung tritt am 1. August 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2026.