Internationale Wirtschaftsabkommen: Bundesrat ist gegen Gesetzesrevision
Bern, 12.12.2025 — Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Gesetzesänderung zur Regelung der Aushandlung bestimmter internationaler Wirtschaftsabkommen nicht notwendig ist. In diesem Sinn hat er am 12. Dezember 2025 den Bericht «Revision des Bundesgesetzes über aussenwirtschaftliche Massnahmen» in Erfüllung des Postulats 23.4320 der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates vom 16. Oktober 2023 verabschiedet.
Mit dem Postulat 23.4320 wurde der Bundesrat beauftragt zu prüfen und darüber zu berichten, wie das Bundesgesetz über aussenwirtschaftliche Massnahmen und die einschlägigen Gesetze dahingehend zu ändern wären, dass darin Grundsätze für die Aushandlung und den Abschluss von internationalen Wirtschaftsabkommen definiert würden.
In seinem Bericht kommt der Bundesrat zum Schluss, dass solche Gesetzesänderungen der Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz schaden könnten. Er ist der Ansicht, dass der bestehende Rechtsrahmen ausreichend ist und die im Postulat enthaltenen Forderungen in der geltenden Gesetzgebung und in der Praxis des Bundesrates bereits weitgehend berücksichtigt sind.
Für die Aushandlung und den Abschluss internationaler Wirtschaftsabkommen ist der Bundesrat zuständig. Die Leitlinien für die jeweiligen Verhandlungen werden für jedes einzelne Abkommen in einem Verhandlungsmandat festgelegt, was es dem Bundesrat ermöglicht, flexible und massgeschneiderte Lösungen für jedes Abkommen zu finden. Die Mitwirkung des Parlaments und der Öffentlichkeit bei der Aushandlung und beim Abschluss von internationalen Wirtschaftsabkommen sowie die Transparenz der entsprechenden Prozesse sind bereits in mehreren Gesetzen geregelt. Dazu gehören insbesondere das Parlamentsgesetz (SR 171.10), das Vernehmlassungsgesetz (SR 172.061) und das Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes (SR 138.1).