Landesausstellung: Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz und Verzicht auf Finanzierung in den 2030er-Jahren
Bern, 25.06.2025 — Der Bundesrat hat am 25. Juni 2025 die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) eröffnet. Gleichzeitig hat der Bundesrat vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage und entsprechenden negativen Aussichten entschieden, auf eine bundesseitige finanzielle Unterstützung einer Landesausstellung in den 2030er-Jahren zu verzichten.
Das neue Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine allfällige Förderung von Landesausstellungen durch den Bund fest. Für die Planung und Durchführung einer Landesausstellung dürfte eine Projektträgerschaft in der Regel auf Unterstützung der öffentlichen Hand angewiesen sein. Der Bundesrat hatte am 14. Juni 2024 entschieden, mit dem neuen Bundesgesetz das dafür notwendige Spezialgesetz zu schaffen. Dieses regelt die Prüfung und Auswahl von Projektgesuchen sowie die mögliche Bundesförderung. Die Einzelheiten würden in einer Verordnung festgelegt, sobald und sofern sich der Bundesrat für eine Mitfinanzierung ausgesprochen hätte. Gestützt darauf wäre dem Parlament ein entsprechender Finanzierungsbeschluss zu unterbreiten.
Der Bundesrat bekräftigt mit dem neuen Gesetzesentwurf seine bereits im Jahr 2022 geäusserte Haltung, wonach er eine künftige Landesausstellung grundsätzlich begrüsst. Zugleich anerkennt er das Engagement der aktuellen Initiativen in diesem Zusammenhang. Das Gesetz stellt aber kein Präjudiz für eine Verpflichtung des Bundes zur Mitfinanzierung einer künftigen Landesausstellung dar.
Bis zum 16. Oktober 2025 können die Kantone, die Dachverbände und andere interessierte Organisationen im Rahmen der Vernehmlassung zum neuen LaFG Stellung nehmen.
Keine Mitfinanzierung in den 2030er-Jahren
Der Bundesrat hat gleichzeitig mit der Eröffnung der Vernehmlassung beschlossen, keine finanzielle Unterstützung des Bundes für eine Landesausstellung in den 2030er-Jahren bereitzustellen. Die Bundesfinanzen stehen stark unter Druck. Mit dem Entlastungspaket 27 soll der Haushalt daher ab 2027 jährlich um rund 3 Milliarden Franken entlastet und ausgeglichen werden. Zudem drohen zahlreiche Mehrbelastungen, unter anderem auch infolge laufender politischer Vorhaben. Insgesamt ist deshalb in den kommenden Jahren mit Abstrichen bei der Aufgabenerfüllung durch den Bund zu rechnen.
In den letzten Jaren haben sich verschiedene Initiativen formiert, mit dem Ziel, eine Landesausstellung durchzuführen. Die Finanzierung von Sonderaufgaben, wie die Durchführung einer Landesausstellung, würde im Widerspruch zur Notwendigkeit einer ausgabenseitigen Konsolidierung stehen. Die letzte Landesausstellung, die Expo.02, hatte den Bund rund eine Milliarde Franken gekostet. Zudem zeichnen sich bis 2040 weitere Grossereignisse ab, die zur Stärkung des nationalen Zusammenhalts beitragen werden.
Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG)
Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) Erläuternder Bericht