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MedienmitteilungVeröffentlicht am 12. Dezember 2025

Markierungs- und Signalisationsarbeiten auf öffentlichen Strassen auch sonntags möglich

Bern, 12.12.2025 — Strassenmarkierungen und Signalisationen im Auftrag von Behörden können auf öffentlichen Strassen neu bewilligungsfrei am Sonntag und in der Nacht ausgeführt werden. Dies hat der Bundesrat am 12. Dezember 2025 beschlossen.

Die Arbeiten für Strassenmarkierungen und Signalisationen auf öffentlichen Strassen müssen wegen des immer stärkeren Verkehrs in bestimmten Fällen in der Nacht oder am Sonntag durchgeführt werden. Die Arbeiten werden aus sicherheits- und verkehrstechnischen Gründen auf Zeiten mit wenig Verkehr verlegt. Dies trägt zum Schutz der Sicherheit der Arbeitnehmenden bei und gewährleistet gleichzeitig den reibungslosen Ablauf des öffentlichen Verkehrs sowie die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

Bisher brauchte es für diese Nacht- und Sonntagsarbeiten eine Bewilligung. Diese wurde jeweils unter der Bedingung gewährt, dass es sich um Arbeiten im Auftrag von öffentlichen Behörden handelt. Um die Unternehmen administrativ zu entlasten, wird diese Bewilligungspflicht aufgehoben. Die geltenden Regeln ändern sich aber nicht: Unter die am 12. Dezember 2025 beschlossene Sonderregelung fallen lediglich Arbeiten, die auf öffentlichen Strassen im Auftrag von Bund, Kantonen oder Gemeinden ausgeführt werden und bei denen die Nacht- und Sonntagsarbeit aus sicherheits- oder verkehrstechnischen Gründen notwendig ist. Somit wird es wegen dieser Bestimmung insgesamt nicht mehr Nacht- oder Sonntagsarbeit geben. Die Kantone werden die korrekte Umsetzung in den betroffenen Betrieben kontrollieren. Die Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) tritt am 1. Februar 2026 in Kraft.