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MedienmitteilungVeröffentlicht am 6. Mai 2026

Versorgung mit lebenswichtigen Arzneimitteln: WL-Monitoring wird zum Frühwarnsystem

Bern, 06.05.2026 — Die seit Sommer 2025 digitalisierte Heilmittelplattform wird in einem letzten Schritt zu einem Frühwarnsystem für die Versorgung mit lebenswichtigen Humanarzneimitteln ausgebaut. Der Bundesrat hat am 6. Mai 2026 die dazu nötige Änderung an der Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) gutgeheissen. Sie tritt am 15. Juni 2026 in Kraft.

Die neue, digitale Heilmittelplattform wurde im Juli 2025 in Betrieb genommen. Mit ihr erfasst und überwacht die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) Versorgungsengpässe und Lieferunterbrüche lebenswichtiger Humanarzneimittel, von der Meldung bis zur Pflichtlagerfreigabe. Die neue Plattform ermöglicht eine digitale «end-to-end» Abdeckung des gesamten Prozesses.

Per 15. Juni 2026 wird die Heilmittelplattform zur proaktiven Monitoringplattform ausgebaut. Künftig kann die Meldestelle Markttendenzen frühzeitig erkennen und drohende Engpässe vorhersehen. Wenn nötig ergreift sie Massnahmen, um Engpässe bei lebenswichtigen Humanarzneimitteln zu minimieren oder nach Möglichkeit ganz zu vermeiden. Die angepasste Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel schafft die Grundlage, um dafür notwendige Daten bei den Zulassungsinhaberinnen zu erheben.

Das proaktive Monitoring wird durch höchstmögliche Automatisierung und die Möglichkeit einer Anbindung über eine Schnittstelle umgesetzt. So kann die Wirtschaft erstmals ihrer Meldepflicht automatisiert nachkommen.

Die WL leistet damit einen wichtigen Beitrag zur geforderten Umsetzung des «Once-only-Prinzips» innerhalb des Bundes. Ziel ist es, bestimmte Standarddaten unter deutlicher Verringerung des Verwaltungsaufwandes wieder zu verwenden, so dass die Unternehmen möglichst nur noch eine einzige Meldung vornehmen müssen. Die Weitergabe von Daten zwischen Bundesämtern und weiteren Stellen bleibt dabei weiterhin gesetzlich streng geregelt.

Web-Link:

SR 531.80 - Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel