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MedienmitteilungVeröffentlicht am 20. März 2026

Prävention von Gewalt im Alter: Bund stärkt Schutz älterer Menschen

Bern, 20.03.2026 — Ältere Menschen sollen besser vor Gewalt und Vernachlässigung geschützt werden. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 20. März 2026 ein Impulsprogramm für mehr Prävention und Früherkennung von Gewalt im Alter verabschiedet. Das Programm läuft von 2026 bis 2030. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) wird das Programm koordinieren, die Umsetzung der Massnahmen soll durch die nationalen Altersorganisationen erfolgen.

Schätzungen zufolge sind jedes Jahr zwischen 300’000 und 500’000 Menschen ab 60 Jahren von einer Form von Gewalt oder Vernachlässigung betroffen. Es geht dabei um körperliche, psychische oder finanzielle Gewalt sowie das Unterlassen notwendiger Unterstützung. Gewalt im Alter ereignet sich meist in Beziehungen, die auf Vertrauen basieren, oft im Kontext von Betreuung und Pflege. Um diesem Problem zu begegnen, hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, ein Impulsprogramm zur Prävention von Gewalt im Alter umzusetzen (Motion Glanzmann-Hunkeler 21.3715).

Prävention stärken und Schutz verbessern

Das Programm wurde vom BSV gemeinsam mit Fachpersonen und Organisationen aus den Bereichen Alter, Gesundheit, Pflege, Soziales, Gewalt, Justiz, Polizei und Erwachsenenschutz erarbeitet. Es verfolgt das Ziel, Gewalt und Vernachlässigung im Alter vorzubeugen, sie frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Konkret werden unter anderem die bestehenden Angebote bekannter gemacht, die beteiligten Akteurinnen und Akteure stärker vernetzt sowie die Fachpersonen zusätzlich sensibilisiert und weitergebildet. Mit diesen Massnahmen trägt das Programm dazu bei, die Qualität der Betreuung älterer Menschen zu sichern und ein würdevolles Leben im Alter zu fördern.

Zusammenarbeit mit Altersorganisationen und weiteren Partnern

Angesichts der angespannten finanziellen Lage des Bundes wird das Programm mit bestehenden Instrumenten umgesetzt. Eine zentrale Rolle ist dabei den Organisationen der Altershilfe zugedacht, die gestützt auf Artikel 101bis des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) bereits heute Finanzhilfen für Koordinations- und Unterstützungsaufgaben erhalten. Darüber hinaus ist eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Bundesstellen, den Kantonen sowie weiteren Partnerorganisationen vorgesehen.

Mit der Gesamtkoordination wurde das BSV betraut. In einem nächsten Schritt wird es gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern die Details der Zusammenarbeit festlegen. Die ersten Aktivitäten sollen ab der zweiten Hälfte 2026 umgesetzt werden.

Dokumente

Links

Motion Glanzmann-Hunkeler 21.3715

BSV-Webseite «Gewalt im Alter verhindern»