Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien
Bern, 07.10.2025 — Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 6. Oktober 2025 Anhang 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien geändert. Dabei wurden die Einträge von drei natürlichen Personen geändert und der Eintrag von einer weiteren natürlichen Person gelöscht. Die Massnahmen treten am 8. Oktober 2025 um 23:00 Uhr in Kraft.