SECO: Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar
Bern, 10.3.2025 - Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 10. März 2025 Anhang 1 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar geändert. Dabei wurde eine juristische Person neu in den Anhang aufgenommen. Die Massnahmen treten am 11. März 2025 in Kraft.