Auf den Punkt gebracht

Das WBF behandelt Themen von öffentlichem Interesse, wie etwa Wirtschaftspolitik, Aussenhandel, Beschäftigung, Entwicklungshilfe, Bildung, Forschung, Innovation, digitale Transformation und Landwirtschaft. Es fungiert in diesen Bereichen als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Medien. Die Rubrik «Auf den Punkt gebracht» enthält Richtigstellungen und Präzisierungen zu Themen, über die in den Medien berichtet wurde. In der Regel sind sie nur in der Publikationssprache der nicht korrekten Information verfügbar.



17. März 2023 | Klarstellung zu einem Artikel des Tagesanzeigers zur Konjunkturprognose des SECO

Im Artikel wird fälschlicherweise suggeriert, dass das SECO eine Prognose zu einer möglichen Energiemangellage macht. Die Energiesituation in Europa und die Entwicklung der Energiepreise prägen das aktuelle wirtschaftliche Umfeld und die Aussichten. Die Expertengruppe Konjunkturprognosen erstellt aber keine Prognosen im Energiebereich und kann die Wahrscheinlichkeit einer Energiemangellage nicht beziffern. Für die Erstellung der Konjunkturprognose ist jedoch eine Annahme bezüglich der Entwicklung im Energiebereich nötig.

Wie in der Medienmitteilung des SECO vom 16. März Konjunkturprognose: Schweizer Wirtschaft wächst 2023 deutlich unterdurchschnittlich (admin.ch) angegeben, ging die Expertengruppe für die aktuelle Konjunkturprognose – wie im September und im Dezember 2022 – davon aus, dass eine Energiemangellage mit breitflächigen Produktionsausfällen auch im kommenden Winter 2023/24 ausbleibt. Gleichzeitig erwartete sie, dass die Gas- und Strompreise im historischen Vergleich hoch bleiben werden.

Des Weiteren wurde in der genannten Medienmitteilung kommuniziert, dass die Risiken bezüglich der Energieversorgung und der Energiepreise insbesondere im Hinblick auf den kommenden Winter 2023/2024 bestehen bleiben. Sollte es in Europa zu einer ausgeprägten Energiemangellage mit Produktionsausfällen auf breiter Basis und einem deutlichen Abschwung kommen, wäre auch in der Schweiz mit einer Rezession bei gleichzeitig hohem Preisdruck zu rechnen. Ein solches Szenario wurde zuletzt mit der Konjunkturprognose von Dezember 2022 aktualisiert.

Die Lage ist derzeit stabil. Aufgrund der strukturellen Defizite bei der Energieproduktion bleibt die Versorgung während den nächsten Winterhalbjahren jedoch eine Herausforderung.

25. Oktober 2022 | Richtigstellung zu einem Artikel des Tagesanzeigers und anderer Publikationen der TX Group zu möglichen Massnahmen im Strommarkt aufgrund steigender Energiepreise

Die interdepartementale Arbeitsgruppe (bestehend aus 5 Departementen und 12 Bundesämtern) ist sich bewusst, dass eine Rückkehr von Unternehmen aus dem freien Markt in die Grundversorgung ohne weitere Bedingungen eine potenziellen Kostenverlagerung auf die bestehenden Kunden in der Grundversorgung haben könnte. Die Arbeitsgruppe entwickelte deshalb Varianten, die eine solche Kostenverlagerung ausschliessen.

Zudem wurden in der Arbeitsgruppe weitere Vorschläge zur Entlastung der Privathaushalte und auch der Wirtschaft geprüft.

Weiter kommentieren wir die Indiskretionen zum anstehenden Bundesratsgeschäft nicht.



27. September 2022 | Der Bundesrat hat keine «drohende Strommangellage ausgerufen»

Anders als in einem Bericht der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) geschrieben, hat der Bundesrat bisher keine «drohende Strommangellage ausgerufen». Die rechtliche Abstützung der zurzeit ergriffenen Massnahmen auf das Landesversorgungsgesetz (LVG), namentlich auf Artikel 32 LVG, bedeutet nicht, dass eine schwere Mangellage kurz vor Ausbruch steht.

Artikel 32 des LVG kann als Grundlage für Massnahmen herangezogen werden, die im Hinblick auf die Bewältigung einer mittelfristig als möglich erachteten schweren Mangellage einer gewissen Vorlaufzeit namentlich technischer oder baulicher Art bedürfen. Im Einvernehmen mit den Rechtsexperten des Bundes hängt die Frage, ob die Unmittelbarkeit der Drohung einer schweren Mangellage in Bezug auf ein Gut oder eine Dienstleistung gegeben ist, auch davon ab, wie lange vor dem möglichen Eintritt der Mangellage vom Bundesrat überhaupt noch wirksame Massnahmen getroffen werden können, um die Versorgungsstörung abzuwenden oder deren Ausmass zu begrenzen. Für einen allfälligen Betrieb des Reservekraftwerks muss spätestens ab Oktober 2022 mit den Arbeiten begonnen werden. In diesem Fall ist die Unmittelbarkeit aufgrund der Dringlichkeit dieser Massnahmen klar gegeben.

Der Wortlaut des geltenden Artikels 32 LVG ist diesbezüglich nicht sehr klar, da das LVG aus historischen Gründen auf sich rasch entwickelnde Krisen ausgerichtet worden ist. Für die aktuelle Krise bedarf der Begriff "unmittelbar" jedoch einer weitergreifenden und zeitgemässen Auslegung. Bei einer kommenden Gesetzesrevision wird dies entsprechend zu berücksichtigen sein.

Dieses Verständnis ist keinesfalls neu, denn in der Vergangenheit hat der Bund beispielsweise regelmässig Gebrauch gemacht von seiner Möglichkeit (nach Artikel 31 Absatz 2 Buchstabe f LVG), Pflichtlager freizugeben. Auch diese Massnahme dient in erster Linie dazu, den Eintritt einer Mangellage zu verhindern und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem eine schwere Mangellage von den Experten zwar als möglich erachtet wird, deren Eintritt aber keineswegs als sicher gilt.

Es ist hingegen nicht vorgesehen, jetzt beispielsweise nachfragelenkende Bewirtschaftungsmassnahmen (Anwendungsverbote usw.) zu ergreifen, da dafür weder die Unmittelbarkeit noch die Verhältnismässigkeit gegeben wäre.



7. September 2022 | Wie wird kontrolliert? Sind Strafen vorgesehen?

Ein Artikel der Zeitung "Blick" ist von Teilen der Öffentlichkeit falsch verstanden bzw. wiedergegeben worden. Derzeit besteht in der Strom- oder Erdgasversorgung in der Schweiz keine Mangellage. Deswegen sind weder Verwendungseinschränkungen noch Verbote in Kraft, gegen die verstossen werden könnte. Die Ausgestaltung von Verwendungseinschränkungen und Verboten für den Fall einer schweren Mangellage sind erst in Vorbereitung. Im Moment ist ein Verordnungsentwurf in Konsultation bei interessierten Kreisen (für eine Gas-Mangellage). Energie: Massnahmen für eine Gasmangellage gehen in Konsultation (admin.ch)


Natürlich müssen für allfällige Verbote auch die konkrete Umsetzung und Kontrolle einbezogen werden. Das Landesversorgungsgesetz (LVG), das die Basis für allfällige Verbote wäre, sieht in der heutigen Ausgestaltung keine Ordnungsbussen vor. Die Ahndung von Verstössen gegen das LVG wäre deshalb komplizierter; eine allfällige Geldstrafe wäre deshalb aber nicht höher als übliche Ordnungsbussen. So oder so gilt, dass engmaschige Kontrollen weder machbar noch gewünscht sind. In der Schweiz zählen wir darauf, dass sich die Einwohner an die Gesetze halten. 



31. März 2022 | «Republik» – Krieg in der Ukraine: Sanktionslisten der EU und der Schweiz

Das Online-Magazin «Republik» hat am 30. März 2022 einen Artikel publiziert, der im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine die Sanktionslisten der EU und der Schweiz vergleicht. Im Artikel wird behauptet, die EU sanktioniere 27 Personen und 4 Entitäten aus Russland oder der Ukraine, die auf «der Schweizer Liste» fehlten. Doch das stimmt nur bedingt, wie folgende Präzisierung und Richtigstellung zeigt:

  • Die Sanktionsliste betreffend Russland/Ukraine der Schweiz entspricht vollständig derjenigen der EU. Die von der «Republik» erwähnten 27 Personen und 4 Entitäten wurden von der EU nicht unter den Sanktionen gegenüber Russland, sondern unter davon unabhängigen Sanktionsregimen gelistet.

  • Davon sind 6 Personen – darunter der frühere ukrainische Präsident Wiktor Janukowitsch – im Zusammenhang mit der Rückgabe unrechtmässig erworbener Vermögenswerte von der EU gelistet. Die Schweiz hat dieselben Massnahmen in der Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit der Ukraine aufgeführt (SR 196.127.67, eine Person wurde mittlerweile in der Schweiz von der Liste gestrichen). Dabei handelt es sich nicht um eine eigentliche Sanktionsverordnung; zuständig ist das EDA (die «Republik» hat diese Information vor der Publikation des Artikels erhalten).

  • Die restlichen 21 Personen und 4 Entitäten hat die EU unter den sogenannten «thematischen» Sanktionsregimen gelistet. Diese Sanktionsregime richten sich nicht gegen bestimmte Staaten – also auch nicht gegen Russland –, sondern sollen bestimmte Verhalten weltweit ins Visier nehmen (Menschenrechtsverletzungen, Cyberangriffe und Chemiewaffeneinsätze). Neben russischen Personen und Entitäten befinden sich Personen und Entitäten aus einer Vielzahl weiterer Staaten unter den Sanktionsadressaten. Deshalb sind diese thematischen Sanktionen klar von den Sanktionen gegenüber Russland zu unterscheiden. Die Listings der russischen Personen und Entitäten wurden von der EU denn auch unabhängig von (und weit vor) dem aktuellen Konflikt vorgenommen.

  • Eine allfällige Übernahme von sogenannten «thematischen» Sanktionen der EU im Bereich Chemiewaffen, Cyber und Menschenrechten im Rahmen des Embargogesetzes (SR 946.231) wird derzeit bundesintern diskutiert.


6. November 2020 | Radio SRF – Freihandelsabkommen mit der Türkei

In den Nachrichten von SRF 1 wird über die geplante Notifikation zur Ratifikation des modernisierten Freihandels- und Landwirtschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Türkei berichtet. Der Journalist hatte am Vortag beim SECO die entsprechenden Informationen eingeholt und erhielt sehr ausführliche Antworten auf seine Fragen. Darin wurde auch begründet, was das erneuerte Abkommen zusätzlich beinhaltet und weshalb gerade hinsichtlich Menschenrechte und Nachhaltigkeit eine Verbesserung der heutigen Situation möglich wird. Der Journalist hat darüber kein Wort verloren und sich auf die Kritik an der Erneuerung des Abkommens beschränkt. Wir liefern deshalb hier Auszüge aus der Stellungnahme des SECO nach:

«Neben der wirtschaftlichen Erweiterung stellt das modernisierte Abkommen insbesondere auch einen Fortschritt in den Bereichen Menschenrechte und Nachhaltigkeit dar, da es ein Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung sowie Verweise auf internationale Menschenrechtsinstrumente und Prinzipien der guten Regierungsführung enthält. Ein intensiver, konstruktiver und kritischer Dialog mit diesem Land bleibt für die Schweiz zentral und das modernisierte Abkommen bringt einen Mehrwert in diesem Kontext. Ohne diese Abkommen stünde uns diese zusätzliche Plattform nicht zur Verfügung.»

Ebenfalls wurde in der Antwort festgehalten:

«Die Inkraftsetzung dieser beiden modernisierten Abkommen durch die Schweiz ist in der Perspektive einer Stärkung der bilateralen Beziehungen zu sehen, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Handel und Nachhaltigkeit, die für die Gesamtbeziehungen mit der Türkei von Bedeutung sind. Die modernisierten Freihandels- und Landwirtschaftsabkommen kommen letztlich privaten Akteuren zugute, die ihre bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zusammen mit ihren Handelspartnern in den EFTA-Staaten mit grösserer Planungs- und Rechtssicherheit führen können.»

Konkret heisst das: Viele Schweizer Unternehmen profitieren von den Freihandelsabkommen. Sie sichern mit den im Ausland erzielten Einkommen Arbeitsplätze in der Schweiz.



17 Januar 2020 | Keystone-SDA - Administrativuntersuchung im Bereich der Wirtschaftlichen Landesversorgung

In ihren Agenturmeldungen vom 17. Januar 2020 präsentiert Keystone-SDA die von Bundesrat Guy Parmelin angeordnete Administrativuntersuchung als Untersuchung über die Bürgschaftsvergabe für die Schweizer Hochseeflotte infolge ihrer Finanzprobleme. Diese Darstellung ist falsch.

Die heute (17.01.20) öffentlich gemachte Untersuchung betrifft nicht die Bürgschaftsvergabe, die bereits Gegenstand einer Administrativuntersuchung der Eidgenössischen Finanzkontrolle war und auch Gegenstand von zwei Strafuntersuchungen ist.Der Fokus liegt auf der Sicherstellung einer effizienten und risikobewusst organisierten wirtschaftlichen Landesversorgung sowie der Überprüfung der eingerichteten Krisenorganisation im Bereich Hochseeschiffe.

Das Ziel besteht namentlich darin, die Funktionstüchtigkeit des Bundesamts für Wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), einzelne Prozesse und die Verantwortlichkeiten zu prüfen. Insbesondere soll geprüft werden, ob das gegenwärtige System den hohen Anforderungen genügt, wo allenfalls Anpassungen erforderlich sind oder es Verbesserungspotential gibt.

Die Medienmitteilung des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) liefert die Details: https://www.wbf.admin.ch/wbf/de/home/dokumentation/nsb-news_list.msg-id-77828.html



3. Januar 2020 | Blick – Studie Avenir Suisse und Weinbauern

In der Ausgabe vom Freitag, 3. Januar 2020, hat der Blick eine Information aufgegriffen, die aus einer Studie von Avenir Suisse mit dem Titel «Weiterhin wachsende Kosten der Landwirtschaft» stammt. Gemäss dieser Publikation gebe es bei der Weinbauförderung einen sogenannten «Parmelin-Effekt».

Avenir Suisse will zudem berechnet haben, dass sich die Kosten für die Landwirtschaft jährlich auf 2269 Fr. für jeden Haushalt belaufen.

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) möchte die in der Publikation von Avenir Suisse, im Blick-Artikel vom 3.1.2020 und im 20 Minuten vom 9.1. 2020 veröffentlichten Zahlen in den richtigen Kontext rücken.

Finanzierung der Bauern durch Schweizer Haushalte

«Bauern kosten die Haushalte jährlich 2269 Franken», zitieren sowohl der Blick wie auch 20 Minuten die Studie von Avenir Suisse. Insgesamt habe uns die Landwirtschaft im Jahr 2018 20,7 Milliarden Franken gekostet.

Tatsächlich handelt es sich bei diesem Betrag von 20,7 Milliarden Franken um eine Schätzung, die ihrerseits auf hypothetischen Annahmen beruht. Konkret belaufen sich die Kosten für die Steuerzahlenden und Konsumentinnen und Konsumenten auf rund 7 Milliarden Franken jährlich, wovon 3,7 Mrd. auf Direktzahlungen entfallen und 3,3 Mrd. auf den Grenzschutz. Ein grosser Teil dieser 7 Mrd. kommt zudem den vor- und nachgelagerten Sektoren der Landwirtschaft zugut. Nur ein Teil des Betrags profitiert direkt von der Landwirtschaft.

Bei den verbleibenden 13 Mrd. Fr., die von Avenir Suisse der Landwirtschaft zugerechnet werden, handelt es sich um hypothetische Bruttoaufwendungen wie Kosten für Unternehmen oder die Umwelt.

Wie aus den untenstehenden Fakten hervorgeht, hat der Weinbau keine zusätzlichen Mittel erhalten, seit Bundesrat Guy Parmelin Vorsteher des WBF ist (1.1.2019). Im Gegenteil: Bei Diskussionen mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Branche ist der WBF-Vorsteher nicht auf deren Forderungen nach einer Anpassung der Zollkontingente, einer Senkung der Freimenge im Reiseverkehr von 5 auf 2 Liter oder auch auf die Forderung nach einer Anpassung der Importkontingente eingegangen.

Ausserdem verlangte der Bund von Swiss Wine Promotion für eine ausserordentliche Unterstützung der Absatzförderung Ende 2019 und für das Jahr 2020, dass sie Projekte vorlegen, mit denen sich der Absatz von Schweizer Weinen in der Schweiz kurz- und langfristig verbessern lässt.

Fakten

In der Schweiz wird der Weinbau auf drei verschiedene Arten finanziell unterstützt:

1.     Absatzförderung
2.     Direktzahlungen
3.     Weinlesekontrolle

1. Absatzförderung:

Jahr Verfügbarer Betrag Effektiver Betrag Nicht verwendet

2012

2'500'000

2'225'985

274'015

2013

2'381'753

2'250'328

131'425

2014

2'987'250

2'908'759

78'491

2015

2'916'200

2'820'929

95'271

2016

3'151'200

2'785'413

365'787

2017

3'200'000

3'200'000

-

2018

3'200'000

3'200'000

-

2019

3'330'003

 

Noch nicht abgerechnet

2020

2'975'031

 

Laufendes Jahr

Erklärungen

Für 1 CHF, den die Branche investiert, investiert der Bund ebenfalls 1 CHF.

Wie die Tabelle zeigt, ist bei der normalen Absatzförderung seit 2014 eine leichte Zunahme zu verzeichnen, weil mehr Projekte von der Branche eingereicht wurden. Die für die Absatzförderung an sich bereitgestellten Beträge für die Jahre 2019 und 2020 sind leicht rückläufig. Gleichzeitig haben die Beteiligung an der OIV (zwischenstaatliche Wissenschafts- und Fachorganisation für Rebe, Wein und andere Rebprodukte) sowie die Unterstützungsbeiträge für die aktuelle Krise im Weinbau zu leicht höheren Gesamtbeträgen geführt.

2. Direktzahlungen:

Wie alle Landwirtschaftsbetriebe haben auch Weinbaubetriebe Anrecht auf Direktzahlungen, sofern sie die entsprechenden Bedingungen erfüllen.

Die dafür bereitgestellten Beträge haben sich seit 2014 nicht verändert. Im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel des Bundes können Winzerinnen und Winzer, die auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichten, sogenannte Ressourceneffizienzbeiträge erhalten. Die Direktzahlungen für Weinbaubetriebe beliefen sich im Jahr 2018 auf 1 Million Franken.

Für weitere Informationen: Ressourceneffizienzbeiträge

3. Weinlesekontrolle:

Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der Kosten für die Weinlesekontrolle. Er richtet an die Kantone, die eine Weinlesekontrolle vornehmen und einen kantonalen Weinlesebericht abgeben, einen jährlichen Pauschalbetrag aus. Dieser setzt sich aus einem festen Grundbetrag von 1000 Franken und einem Betrag von 55 Franken pro ha Rebfläche zusammen.

Die in Artikel 31 der Weinbauverordnung festgelegt Beteiligung des Bundes an der Weinlesekontrolle ist in der Zeit von 2015 bis heute unverändert geblieben.

Für weitere Informationen: Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (SR 916.140)



21.9.2018 | NZZ-Artikel zu Agroscope nicht korrekt

Die NZZ berichtete am 21.9.2018 unter dem Titel „Zentralisierung von Agroscope abgeblasen“, das Projekt der Neuorganisation der Forschungsanstalt Agroscope sei gestoppt. Der Titel ebenso wie dieses Fazit sind nicht korrekt.

Korrekt ist hingegen:

Am 9. März 2018 hatte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) den Stand der konzeptionellen Arbeiten zur Neupositionierung der Forschungsanstalt Agroscope im Rahmen des Projekts „Strukturellen Reformen“ der Bundes vorgestellt. National- und Ständerat verlangten in der Sommersession eine Sistierung der Umsetzung, bis eine vertiefte Analyse vorläge.

Das WBF ist derzeit daran, die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen vertieft zu prüfen und mit den betroffenen Kreisen zu diskutieren. Dafür wurde die bereits im Frühling initiierte Zusammenarbeit mit Vertretern der Standortkantone, den betroffenen Branchen und weiteren interessierten Kreisen intensiviert. Im Dialog sollen die Notwendigkeiten, Bedürfnisse und Möglichkeiten für eine Agroscope-Neupositionierung klarer herausgearbeitet werden.

Dies wird die Basis schaffen, um optimale und mehrheitsfähige Entscheide zur Zukunft von Agroscope zu treffen. Bis zum Abschluss dieses Prozesses werden keine Entscheide hinsichtlich Neupositionierung gefällt.

Weiter Auskünfte oder Details zum Prozess können bis auf Weiteres nicht erteilt werden.

Letzte Änderung 17.03.2023

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