Medienauskünfte / Zugang zu amtlichen Dokumenten

Kommunikationsdienst WBF

Allgemeine Informationen
Bundeshaus Ost
3003 Bern
info@gs-wbf.admin.ch

Danke, dass Sie bei Zuschriften immer die vollständige Adresse (inkl. E-Mail-Adresse) anfügen.

  • Sekretariat
    +41584622007 Tel.
    +41584622194 Fax.

  • Urs Wiedmer
    Leiter Kommunikation
    +41584645082
    +41796919559

  • Markus Spörndli
    Pressesprecher
    Stv. Leiter Kommunikation
    +41584634149
    +41796747396

  • Irène Harnischberg
    Pressesprecherin
    +41584622034
    +41794567139

  • Charles-Étienne Viladoms
    Webmaster
    +41584622054
    +41792194031

  • Loïc Zen Ruffinen
    Social Media Manager
    Pressesprecher Romandie
    +41584817911
    +41791507632

 

Zu folgenden Fragen von Bürgerinnen und Bürgern können wir NICHT Stellung nehmen:

  • Juristische Auseinandersetzungen: Wir können weder eine Rechtsberatung bieten noch gerichtliche oder behördliche Entscheide überprüfen oder zu Ihren Gunsten auf laufende Verfahren Einfluss nehmen.
  • Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Kantone fallen.
  • Stellensuche: Wenn Sie eine Stelle beim Bund suchen, finden Sie unter folgendem Link weitere Informationen: 

    https://www.stelle.admin.ch/stelle/de/home/stellen/stellenangebot.html

    Bettelbriefe, offene Briefe, Kampagnen und Werbeschreiben werden nicht beantwortet.

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* Pflichtffeld 

Zugang zu amtlichen Dokumenten

Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz kann jede Person ein Gesuch um Einsicht in amtliche Dokumente einreichen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Das Recht auf Zugang besteht für Dokumente, die ab dem 1. Juli 2006 von einer Behörde erstellt oder empfangen worden sind. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten kann zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen eingeschränkt oder verweigert werden.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn durch die Einsicht in amtliche Dokumente die freie Meinungs- und Willensbildung einer Behörde beeinträchtigt werden könnte. Amtliche Dokumente dürfen erst zugänglich gemacht werden, wenn der politische oder administrative Entscheid, für den sie die Grundlage darstellen, getroffen ist. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Gebühren von weniger als 100 Franken werden nicht verrechnet.

Das Gesuch um Zugang zu amtlichen Dokumenten sollte möglichst präzise sein, um die Identifikation des gewünschten Dokuments zu ermöglichen und im Fall von umfangreichen Gesuchen die Anzahl der Dokumente auf ein vertretbares Ausmass einzuschränken. Soweit bekannt, sind insbesondere der Titel, der betroffene Sachbereich, die Referenz sowie ein bestimmter Zeitraum oder das Erstellungsdatum anzugeben.

Grundsätzlich ist das Gesuch bei der Verwaltungseinheit des WBF einzureichen, die das entsprechende Dokument erstellt hat. Gesuche an das Generalsekretariat WBF können mit der obigen Maske bzw. via Kontaktadresse des Kommunikationsdienstes eingereicht werden. Nachfolgend finden Sie alle Ansprechpartner und Adressen im WBF:

Kontakt

Kommunikationsdienst GS-WBF

Bundeshaus Ost
3003 Bern
Schweiz

Tel.
+41584622007

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