Bundesrat schickt Verordnung für das Gas-Solidaritätsabkommen in die Vernehmlassung

Bern, 26.06.2024 - Die Vorbereitung und Umsetzung des Gas-Solidaritätsabkommens, mit dem sich die Schweiz, Deutschland und Italien in einer schweren Mangellage Gaslieferungen zusichern, wird in zwei Verordnungen geregelt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 den Entwurf der ersten Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Diese Verordnung regelt die Vorbereitung und Umsetzung von Solidaritätsmassnahmen.

Die Schweiz, Deutschland und Italien unterzeichneten am 19. März 2024 auf Ministerebene ein Solidaritätsabkommen für gegenseitige Gaslieferungen zur Versorgung von geschützten Kundinnen und Kunden in einer schweren Mangellage. Das Abkommen käme erst zum Einsatz, nachdem sämtliche im Inland möglichen Massnahmen ergriffen worden sind.

Die solidarische Unterstützung würde in zwei Schritten erfolgen: Wird ein Staat um Solidarität angefragt, kann die Industrie des angefragten Staates in einem ersten Schritt freiwillig Gaslieferungen anbieten. Reichen diese zur Versorgung der geschützten Kundinnen und Kunden - dazu zählen private Haushalte, Spitäler und Notdienste - nicht aus, müssen hoheitliche Massnahmen ergriffen werden. Diese bezwecken, den Verbrauch der Industrie zu reduzieren, um die Solidaritätslieferungen zu ermöglichen.

Für die Versorgungssicherheit mit Gas ist es wichtig, dass das Solidaritätsabkommen möglichst rasch anwendbar ist. Den Genehmigungsbeschluss zum Gas-Solidaritätsabkommen mit den zwei dazugehörenden Verpflichtungskrediten hatte der Bundesrat am 15. Mai 2024 in die Vernehmlassung geschickt. Sie dauerte bis zum 17. Juni 2024. Das Abkommen und die Verpflichtungskredite sollen dem Parlament in der Herbstsession 2024 zur Genehmigung unterbreitet werden. Das Abkommen unterliegt dem fakultativen Referendum.

Swissgas als zentrale Koordinationsstelle

Die Vorbereitung und Umsetzung des Gas-Solidaritätsabkommens wird in zwei Verordnungen geregelt. Die erste Verordnung legt fest, wie sich die Schweiz auf das Ersuchen von Solidaritätsmassnahmen in einer Mangellage vorbereitet. Ausserdem regelt der Entwurf dieser Verordnung die Umsetzung von Solidaritätsmassnahmen bei einer Anfrage aus dem Ausland. Mit den technischen Arbeiten wird die schweizerische Gasnetzbetreiberin Swissgas betraut. Im Solidaritätsfall agiert Swissgas als zentrale Koordinationsstelle zwischen Gaswirtschaft und Gaskunden.

Die Vernehmlassung zu dieser Verordnung dauert bis zum 17. Oktober 2024. Die Verordnung tritt nach Annahme des Abkommen durch das Parlament und Ratifizierung durch den Bundesrat in Kraft.

Die zweite Verordnung wird die Umsetzung von Solidaritätsmassnahmen für den Fall regeln, dass sich auch die Schweiz in einer Krisensituation befindet. Sie würde erst im Fall einer Mangellage in Kraft gesetzt. Der Entwurf dieser Verordnung wird zu einem späteren Zeitpunkt in die Vernehmlassung gehen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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