Bundesrat fördert fairen Wettbewerb zwischen staatlichen und privaten Unternehmen

Bern, 13.09.2024 - Am 13. September 2024 hat der Bundesrat einen neuen Leitsatz in die Liste der Corporate-Governance-Leitsätze des Bundes aufgenommen. Damit will er Wettbewerbsverzerrungen zwischen staatlichen und privaten Unternehmen vermeiden.

Die Corporate-Governance-Leitsätze legen Grundsätze für die Steuerung der Unternehmen und Anstalten des Bundes fest. Gemäss dem neuen Leitsatz 15a dürfen Bundesunternehmen über keine relevanten Wettbewerbsvorteile verfügen, wenn sie ausserhalb der ihnen im Rahmen des Service public übertragenen Aufgaben Dienstleistungen am Markt erbringen. Durch die Aufnahme dieses Grundsatzes in das Corporate-Governance-Rahmenwerk des Bundes setzt der Bundesrat die Forderungen der beiden gleichlautenden Motionen 20.3531 Caroni und 20.3532 Rieder «Fairer Wettbewerb gegenüber Staatsunternehmen» mit einer flexiblen und unbürokratischen Lösung um.

Der Bundesrat will einen fairen Wettbewerbsmarkt gewährleisten; deshalb lässt er zurzeit spezifische Weisungen für die Umsetzung dieses neuen Leitsatzes ausarbeiten.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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