Stärkung der Selbstbewirtschaftung und der Stellung von Ehepartnern bei landwirtschaftlichen Betrieben

Bern, 27.09.2024 - Der Bundesrat möchte bei den Landwirtschaftsbetrieben die Selbstbewirtschaftung, die Stellung von Ehegattinnen und -gatten sowie das Unternehmertum stärken. Er hat am 27. September 2024 eine entsprechende Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) in die Vernehmlassung geschickt.

Mit der Motion 22.4253 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) vom 10. Oktober 2022 zur Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der Agrarpolitik 2022+ wurde der Bundesrat beauftragt, bis spätestens Ende 2025 einen Entwurf für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) auszuarbeiten. Mit der Vorlage verfolgt der Bundesrat namentlich drei Ziele: Erstens soll die Selbstbewirtschaftung gestärkt werden; z.B. könnte bei nicht erfüllten Auflagen die Erwerbsbewilligung widerrufen werden. Zweitens soll die Stellung von Ehegattinnen und -gatten verbessert werden; z.B. durch ein bevorzugtes Vorkaufsrecht der Ehegatten im zweiten Rang. Drittens soll auch das Unternehmertum gestärkt werden; z.B. durch die Erhöhung der Belastungsgrenze.

Für die Umsetzung der Motion 22.4253 hatte das WBF eine externe Begleitgruppe einberufen. Vertreten waren die kantonalen Landwirtschaftsämter (KOLAS), der Schweizer Bauernverband, der Schweizer Bäuerinnen- und Landfrauenverband, die Junglandwirte-Kommission, die Kleinbauernvereinigung, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, die Schweizerische Gesellschaft für Agrarrecht, der Verein zum Schutz des landwirtschaftlichen Grundeigentums und die landwirtschaftlichen Treuhänder. Im Rahmen der Ausarbeitung der Vernehmlassungsunterlagen wurde zudem die Vollzugstauglichkeit mit den zuständigen Bewilligungsstellen geprüft.

Die Vernehmlassung zur Gesetzesänderung dauert bis am 10. Januar 2025.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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