Hoher Vorbereitungsstand bei der wirtschaftlichen Landesversorgung

Bern, 23.10.2024 - Im Falle einer schweren Mangellage unterstützt die Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) die Wirtschaft, um zum Beispiel entstandene Angebotslücken bei lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen zu schliessen. Der Bundesrat, der 2022 den Auftrag für die Reform der WL gegeben hatte, nahm deren ersten Jahresbericht an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2024 zur Kenntnis. Demnach weisen drei Viertel der über 60 WL-Massnahmen einen hohen Vorbereitungsstand auf.

Der Jahresbericht 2023/24 ist in dieser Form erstmals von der Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) erstellt worden. Die Organisation, die auf einer engen Kooperation von Wirtschaft und Staat basiert, hatte bisher alle vier Jahre einen Massnahmenbericht publiziert.

Der neue Jahresbericht bietet eine Übersicht zum aktuellen Stand der Arbeiten an den Instrumenten, die der WL für den Fall einer schweren Mangellage zur Verfügung stehen. Dann greift die WL in den Bereichen Energie, Ernährung, Heilmittel, IKT (Informations- und Kommunikationstechnologien), Logistik und Industrie unterstützend in das Wirtschaftsgeschehen ein, damit eine Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen gewährleistet bleibt. Das Fokusthema des Berichts befasst sich mit der Strommangellage, den Erkenntnissen dazu und den vielen Massnahmen, die für diese Situation vorbereitet wurden.

Der Vorbereitungsstand ist hoch

Aktuell hat die WL eine Palette von insgesamt 62 Massnahmen. Die Hälfte der Massnahmen kann sofort eingesetzt werden. Weitere 18 Massnahmen sind innerhalb weniger Wochen einsatzbereit. Dies ergibt einen hohen Vorbereitungsstand bei drei Viertel aller Massnahmen, die sofort oder rasch angewendet werden können.

Zu den einsatzbereiten Massnahmen gehören die neun Vorbereitungsmassnahmen, die es schon vor einer Mangellage braucht. Unter anderem sind dies die Pflichtlagerhaltung, Krisenorganisationen für Strom und Gas, die Meldepflicht für lebenswichtige Heilmittel und die Zuständigkeiten bei der Trinkwasserversorgung.

Auch bereit sind die Massnahmen, die unmittelbar vor oder in einer Mangellage benötigt werden. Viele dieser 21 Interventionsmassnahmen betreffen die Energieversorgung. Darunter sind Verwendungsbeschränkungen und Kontingentierungen bei Strom und Gas, Netzabschaltungen und Branchenlösungen beim Strom. Auch Freigaben der Pflichtlager Energie, Ernährung, Heilmittel und Industrie gehören dazu.

Als operativ vorbereitet gelten 18 weitere Massnahmen. Bei einer sich anbahnenden Mangellage sind sie binnen weniger Wochen einsatzbereit. Es müssen einzig noch gewisse Arbeiten an Konzepten oder Verordnungen gemacht werden. Zu dieser Kategorie zählen alle Massnahmen der Logistik, darunter solche für den Zoll und den Gütertransport auf Strasse, Schiene und Wasser. Auch IKT-Massnahmen finden sich darunter, so etwa die Priorisierung von IKT-Diensten.

Derzeit weist die WL 14 Massnahmen auf, bei denen noch längere Arbeiten nötig sind, bis sie als einsatzbereit gelten können. In diese Kategorie fallen zum Beispiel eine Meldepflicht für Tierarzneimittel, Rationierungsmassnahmen von Nahrungsmitteln und Treibstoffen oder Erleichterungen bei der Ein- und Ausfuhr von Nahrungsmitteln.

Notvorrat hilft überbrücken

Zur Überbrückung von Engpässen und Mangellagen ist es immer hilfreich, zuhause einen eigenen Notvorrat mit den wichtigsten Artikeln zu haben. Dazu hat die WL kürzlich zusammen mit dem Detailhandel eine Informationskampagne lanciert, unter anderem mit einem Notvorrats-Rechner.

Derzeit steht die WL mitten in einer Reform. Die gesetzliche Basis der WL, das Landesversorgungsgesetz, wird teilrevidiert. Die WL stärkt auch die enge Zusammenarbeit mit dem Milizkader und sie harmonisiert und digitalisiert die Kernprozesse. So soll sie fit gemacht werden für künftige Herausforderungen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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