Bundesrat definiert Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik für 2017–2020
Bern, 25.02.2016 - Der Bundesrat hat die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) für die Jahre 2017–2020 verabschiedet. Für die Umsetzung der verschiedenen Fördermassnahmen beantragt er Kredite in der Höhe von rund 26 Milliarden Franken. Gleichzeitig schlägt der Bundesrat die Aktualisierung verschiedener Gesetze im BFI-Bereich vor.
Bildung, Forschung und Innovation sind für die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt der Schweiz von entscheidender Bedeutung. Bildung ist die wichtigste Grundlage für eigenständiges und selbstverantwortliches Denken und Handeln, Forschung die Quelle neuer Erkenntnisse und Innovation die Basis für den Erfolg am Markt. Die vor diesem Hintergrund mit der BFI-Botschaft 2017–2020 beantragten Mittel in der Höhe von rund 26 Milliarden Franken dienen der Finanzierung der bundesseitigen Massnahmen zur Förderung der Berufsbildung, der Hochschulen (ETH-Bereich, kantonale Universitäten, Fachhochschulen) und der Weiterbildung sowie von Forschung und Innovation.
Die Leitlinie für die BFI-Förderperiode 2017–2020 lautet Kontinuität mit gezielter Weiterentwicklung. Dazu hat der Bundesrat vier Förderschwerpunkte definiert:
- Höhere Berufsbildung: Dank ihr verfügt die Schweiz über ein bewährtes Modell zur beruflichen Höherqualifizierung auf der nicht hochschulischen Tertiärstufe. Mit der Neuregelung und dem Ausbau der Finanzierung der Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten, wird eine Stärkung der höheren Berufsbildung erzielt.
- Wissenschaftlicher Nachwuchs: Ein hochqualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchs ist für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Hochschul- und Forschungsplatzes Schweiz von grundlegender Bedeutung. Darum sollen die Hochschulen in der Anpassung ihrer spezifischen Laufbahnstrukturen für den akademischen Nachwuchs unterstützt werden.
- Humanmedizin: Seit längerem kann der Bedarf an Gesundheitspersonal nicht mehr mit im Inland ausgebildeten Fachkräften gedeckt werden. Im Rahmen eines Sonderprogramms soll mittels einer projektorientierten Zusatzfinanzierung zugunsten der universitären Hochschulen die Anzahl Ausbildungsabschlüsse in der Humanmedizin weiter erhöht werden.
- Innovation: Der Erhalt der bis anhin guten Innovationsleistung der Schweizer Wirtschaft ist gerade in schwierigeren Zeiten absolut notwendig. Die privatwirtschaftliche Innovation soll mit langfristig und strukturell wirkenden Massnahmen wie auch mit einer soliden Fortführung der öffentlichen Forschungsinvestitionen gestützt werden.
Die BFI-Finanzplanung 2017–2020 ist integraler Bestandteil der Legislaturfinanzplanung, welche das Ziel eines langfristig ausgeglichenen Bundeshaushalts verfolgt. In diesem Rahmen will der Bundesrat die BFI-Fördermittel mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 2 Prozent ausstatten, was gemessen an der Finanzierung anderer Politikbereiche auch weiterhin einer Priorisierung gleichkommt.
Mit den in den Jahren 2017–2020 zur Verfügung stehenden BFI-Fördermitteln kann der gesetzlich vorgegebene Richtwert für den Bundesanteil von 25% an den öffentlichen Berufsbildungsausgaben in allen Beitragsjahren erreicht werden. Für die finanzielle Entwicklung aller Hochschultypen ist ein jährliches Wachstum von rund 1,5 Prozent vorgesehen. Die Forschungs- und Innovationsförderung schliesslich erhält dank einem überdurchschnittlichen Wachstum ein besonderes Gewicht während der BFI-Förderperiode 2017–2020: Die Mittel für den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und für die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) sollen je um jährlich 2,9 Prozent wachsen.
Nicht mit der vorliegenden BFI-Botschaft beantragt wird die Finanzierung u.a. der Ressortforschung des Bundes und der Teilnahme der Schweiz an den EU-Rahmenprogrammen für Bildung (Erasmus+) und Forschung (Horizon 2020).
Mit Blick auf möglichst optimale Bedingungen für die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation beantragt der Bundesrat mit der BFI-Botschaft 2017–2020 die zweckmässige Aktualisierung von fünf bestehenden Bundesgesetzen. Mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes wird die rechtliche Grundlage für das neue Finanzierungsmodell in der höheren Berufsbildung geschaffen. Die Anpassungen im ETH-Gesetz betreffen u.a. die Bereiche Corporate-Governance, Berichtswesen sowie Studiengebühren und mögliche Zulassungsbeschränkungen für ausländische Studierende. Zudem schlägt der Bundesrat ein neues Bundesgesetz über die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen im Bildungsraum Schweiz vor, welches ein bisher befristetes Gesetz ablöst; dies als letzter gesetzlicher Nachvollzug der Bestimmungen der Bildungsverfassung aus dem Jahr 2006.
Adresse für Rückfragen
Mauro Dell’Ambrogio,
Staatssekretär für Bildung, Forschung und Innovation
Tel. +41 58 46 26497
Herausgeber
Der Bundesrat
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Letzte Änderung 30.01.2024