Qualität der Verbundpartnerschaft in der Berufsbildung: Bundesrat teilt GPK-Empfehlungen

Bern, 20.05.2016 - In ihrem Bericht vom 22. März 2016 macht die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates GPK-N Empfehlungen zur besseren Berufsbildungssteuerung durch die Verbundpartner. Der Bundesrat stimmt in seiner Stellungnahme dem Fazit des Berichtes zu und skizziert Massnahmen, die den GPK-Vorschlägen Rechnung tragen.

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates anerkennt in ihrem Bericht die Erfolge der Berufsbildung und die weitgehend gute Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Optimierungspotential ortet die GPK-N in drei Bereichen.

Klärung des Begriffs OdA und Angemessenheit der Aufsichtsinstrumente

Die Berufsbildung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Vor diesem Hintergrund ist laut GPK-N eine klarere Definition der Zuständigkeiten und Aufgaben aller beteiligten Akteure notwendig. Der Bundesrat teilt diese Auffassung. In einem ersten Schritt will er mit den Verbundpartnern die Grundsätze der Zusammenarbeit (Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortungen) sowie den Begriff und die Rolle der OdA klären. Allfällig notwendige gesetzliche Anpassungen wird er erst nachgelagert vornehmen, da gesetzliche Mittel allein aus seiner Sicht dem Klärungsbedarf nicht gerecht werden. Betreffend Angemessenheit der Aufsichtsinstrumente sieht der Bundesrat ebenfalls Potenzial. Er will sowohl die Ausschöpfung bestehender als auch die Schaffung neuer Aufsichtsmittel prüfen.

Langfristige Vision und Strategie auf gemeinsamer Agenda

Unter der Leitung des Bundespräsidenten haben Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Kantonen, Politik und Wirtschaft am nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung am 18. April 2016 die Erarbeitung einer zukunftsorientierten Berufsbildungsstrategie auf die gemeinsame Agenda gesetzt. In einem ersten Schritt werden Stossrichtungen für die Weiterentwicklung der Berufsbildung skizziert. Diese sollen bis im Frühsommer 2017 vorliegen. Damit wird der entsprechenden Empfehlung der GPK-N bereits Rechnung getragen.

Förderung systematischer Umsetzung und Kontrolle der Handlungsschwerpunkte

Der Bundesrat ist gewillt, die systematische Umsetzung und Kontrolle  von verbundpartnerschaftlich beschlossenen Massnahmen an die Hand zu nehmen. Er stellt fest, dass die Verantwortung für deren Umsetzung jeweils anlässlich ihrer Verabschiedung  festgelegt werden muss. Zudem ist zu überlegen, wer in die Commitments einbezogen werden soll. Auch ein öffentliches Reporting ist zu prüfen.


Adresse für Rückfragen

Katrin Frei, Leiterin Ressort Berufsbildungspolitik,
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation,
katrin.frei@sbfi.admin.ch, Tel. +41 58 46 28247



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
http://www.sbfi.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Kommunikationsdienst GS-WBF

Bundeshaus Ost
3003 Bern
Schweiz

Tel.
+41584622007

E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.wbf.admin.ch/content/wbf/de/home/dokumentation/nsb-news_list.msg-id-61770.html