Massnahmen zur Sicherung der Bürgschaften des Bundes in der Hochsee-Schifffahrt

Bern, 27.01.2017 - Am 27. Januar 2017 wurde in einer Zeitung über ein vertrauliches Papier des Bundesrats zur Situation einer mit Bundesbürgschaften ausgestatteten Reederei berichtet. Um Spekulationen mit möglichem finanziellem Schaden für den Bund sowie die betroffene Firma und die Schweizer Reedereien generell zu verhindern, informiert das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) wie folgt: Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung in dieser Branche droht dem Bund durch den Ausfall von Bürgschaften ein finanzieller Schaden in unterer dreistelliger Millionenhöhe. Der Bund hat seit Mitte 2015 Massnahmen ergriffen, um diesen Schaden zu verhindern bzw. zu minimieren. Zudem führte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) im Auftrag des WBF-Vorstehers eine Administrativuntersuchung durch, deren Resultate derzeit ausgewertet werden. Erste Massnahmen sind bereits umgesetzt. Bundesrat, EFK und Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) sind laufend und transparent über die Entwicklungen informiert worden. Die Öffentlichkeit wurde bisher nicht informiert, um eine Lösungsfindung nicht zu beeinträchtigen und den finanziellen Schaden für den Bund möglichst tief zu halten. Der Vorsteher des WBF hat aufgrund des Medienberichts umgehend Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung eingereicht.

Der Bund gewährt seit 1959 im Rahmen des Landesversorgungsgesetzes Bürgschaften an Reedereien in der Hochsee-Schifffahrt. Dies dient dazu, in einem Krisenfall Hochseeschiffe in den Dienst der Landesversorgung zu stellen und damit die Versorgung zu sichern. Ab 2002 betrug der Rahmenkredit 600 Millionen Franken; 2008 wurde er auf 1.1 Milliarden Franken erhöht. Aus diesem Kredit hat der Bund Bürgschaften vergeben, welche sich heute auf rund 800 Millionen Franken belaufen.

Die globale Hochseeschifffahrt befindet sich seit 2008 in einer tiefgreifenden wirtschaftlichen Krise. Ausländische Reedereien und Banken erlitten in den vergangenen Jahren deshalb Milliardenverluste. Die Krise hat zwischenzeitlich auch Schweizer Reedereien erfasst. Eine Erholung des Marktes wird vorhergesagt, ist aber unsicher. Die Risiken der mit Bundesbürgschaften ausgestatteten Schiffe bleiben deshalb hoch; das potenzielle Verlustrisiko des Bundes liegt im unteren dreistelligen Millionenbereich.

Von der Reederei verlangte Massnahmen zur Schadenverhinderung

Das WBF hat ab Mitte 2015 von den betroffenen Reedereien Massnahmen zur Sicherung der Liquidität und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit verlangt, um die Ziehung von Bürgschaften zu verhindern und damit finanziellen Schaden vom Bund abzuwenden. Die mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) abgestimmten und mit den Reedereien vereinbarten Massnahmen umfassen insbesondere:

  • Erarbeitung und Umsetzung eines Massnahmenkatalogs mit Beizug von Schifffahrtsexperten, um die Konkurrenzfähigkeit der betroffenen Reedereien im Markt zu verbessern und die Liquidität der Schiffsunternehmungen in enger Zusammenarbeit mit den Banken zu verbessern;
  • Bessere Positionierung der Reedereien in den jeweiligen Märkten;
  • Einführung von Sicherungsmechanismen, damit ausstehende Amortisationen von verbürgten Darlehen soweit wirtschaftlich möglich so rasch als möglich bezahlt werden. Bei guter wirtschaftlicher Lage sollen zudem Darlehen schneller als vertraglich vorgesehen abgebaut werden;
  • Einführung einer engen Begleitung durch monatliches Reporting der Reedereien in Schwierigkeiten samt deren externen Begleitung durch eine Beratungsfirma.

Bei einer Firma wurden weitergehende Massnahmen vereinbart und ergriffen.

Alle diese Massnahmen dienen der Stabilisierung der betroffenen Firmen, der Fortführung von deren Betrieb und der Verhinderung bzw. Verminderung möglicher Verluste des Bundes.

Administrativuntersuchung der Eidgenössischen Finanzkontrolle

Der WBF-Vorsteher beauftragte anfangs Mai 2016 die EFK, im Rahmen einer Administrativuntersuchung die Vergabepraxis für Bürgschaften im Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) zu untersuchen. Ebenfalls untersucht wurden die Vorbereitungen für die starke Erhöhung des Bürgschafts-Rahmenkredits um 500 Millionen Franken im Jahr 2008 und der Umgang mit den stark gestiegenen Risiken des Bundes seit Beginn der Hochseeschifffahrts-Krise Ende 2008 inklusive allfälliger Hinweise auf strafrechtlich relevante Tatbestände. Zudem wurde das BWL auf Mängel in der Organisation geprüft.

Die Ergebnisse der Administrativuntersuchung werden derzeit vom WBF ausgewertet und danach mit der FinDel besprochen. Erste organisatorische Massnahmen wurden ergriffen. Zurzeit können keine weiteren Auskünfte erteilt werden.

Laufende Information der zuständigen Gremien

Bundesrat, EFK und FinDel sind laufend und transparent über die Situation und die Entwicklungen informiert worden. Eine Information der Öffentlichkeit war bisher nicht möglich, um die Lösungsfindung nicht zu beeinträchtigen und um damit einen allfälligen Schaden für den Bund möglichst tief zu halten.

Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung bei der Bundesanwaltschaft

Der Zeitungsbericht vom 27. Januar 2017 basiert auf einer Amtsgeheimnisverletzung. Der Departementschef des WBF hat deshalb umgehend nach Erscheinen des Artikels Anzeige gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung eingereicht.

             

Informationen zum Bürgschaftswesen des Bundes

Das schweizerische Bürgschaftssystem im Bereich der Hochseeschifffahrt besteht seit 1959. Der Bund kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen im Rahmen der bewilligten Verpflichtungskredite Bürgschaften zur Finanzierung des Kaufs von Hochseeschiffen gewähren. Mit der öffentlich-rechtlichen Bürgschaft schafft der Bund Anreize, Hochseeschiffe unter Schweizer Flagge zu bereedern, um im Bedarfsfall nötige Transportkapazitäten für die Schweiz zu sichern. Kommt eine Reederei ihrer Zahlungspflicht nicht nach, so hat der Bund als Bürge für die verbürgte Schuld einzustehen. Im Umfang der verbürgten Darlehen steht dem Bund im Falle einer Bürgschaftsziehung auf Grund einer ihm eingeräumten Schiffshypothek ein Pfandrecht zu. Der aktuelle Bürgschaftsrahmenkredit von 1.1 Milliarden Franken läuft im Juni 2017 aus.

Am 21. Dezember 2016 beschloss der Bundesrat auf Antrag des WBF, dem Parlament keine Erneuerung des Bürgschaftsrahmenkredits zu unterbreiten. Die bestehenden Bürgschaften bleiben bestehen; die letzten von ihnen laufen im Jahr 2032 aus.

Rechtsgrundlagen im Bereich der Hochseeschifffahrt:
  • Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung (SR 531)
  • Verordnung über die Verbürgung von Darlehen zur Finanzierung schweizerischer Hochseeschiffe (SR 531.44)


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Letzte Änderung 30.01.2024

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