Bundesrat lanciert neues Nationales Forschungsprogramm zum Thema „Fürsorge und Zwang“

Bern, 22.02.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2017 ein neues Nationales Forschungsprogramm (NFP) zum Thema „Fürsorge und Zwang – Geschichte, Gegenwart, Zukunft“ lanciert. Aus dem NFP werden wichtige Beiträge zu historischen und aktuellen Entwicklungen sowie zu den gesellschaftlichen Wirkungen und Folgen von Fürsorge und Zwang in der Schweiz erwartet. Die Dauer des Programms beträgt fünf Jahre. Das Budget beläuft sich auf insgesamt 18 Millionen Franken.

Behördliche Massnahmen gegenüber Minderjährigen und Erwachsenen – in der Öffentlichkeit bekannt als fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen – erfolgten vor 1981 im Rahmen des staatlichen Fürsorge- und Vormundschaftswesens. Hierbei kamen kantonale Praxen mit kaum existenten Verfahrensrechten zur Anwendung. Die Massnahmen führten immer wieder zu Eingriffen in die persönliche Integrität der Betroffenen.

Das neue, vom Schweizerischen Nationalfonds durchgeführte Nationale Forschungsprogramm zielt darauf ab, Merkmale, Mechanismen und Wirkungsweisen der schweizerischen Fürsorgepolitik und -praxis in einem breiten Kontext wissenschaftlich zu analysieren. Es soll aus historischer Sicht sowie aufgrund aktueller Entwicklungen gesellschaftliche Wirkungen und Folgen von Fürsorge und Zwang – auch bei Betroffenen von nicht-administrativen Massnahmen – untersuchen und neue Erkenntnisse generieren. Gegenstand der Forschung werden auch die föderalen Voraussetzungen und Unterschiede in der Fürsorgepraxis sein mit Fokus auf die jeweiligen rechtlichen Grundlagen, Verfahren, behördlichen und gerichtlichen Zuständigkeiten und die für die Betroffenen verfügbaren Rechtsmittel.

Das NFP ergänzt die Arbeiten der vom Bundesrat 2014 eingesetzten unabhängigen Expertenkommission „Administrative Versorgungen“, die vor allem die Geschichte administrativer Versorgungen untersucht.

Die Ergebnisse aus dem NFP sollen bei der Weiterentwicklung der aktuellen Fürsorgepraxis, der entsprechenden Gesetzgebung, der Behördenorganisation und der Finanzierung behördlichen Massnahmen genutzt werden können.

Mit den Nationalen Forschungsprogrammen fördert der Bund Forschungsprojekte, die zu Orientierungs- und Handlungswissen führen und damit zur Lösung aktueller Probleme von nationaler Bedeutung beitragen können. NFP werden nach jeweils rund fünfjähriger Laufzeit abgeschlossen.


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Projektverantwortliche Ressort Forschung
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Letzte Änderung 30.01.2024

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