Weiterbildungen im Bereich Grundkompetenzen sind wichtig
Bern, 05.04.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. April 2017 das WBF beauftragt, bis im November 2017 auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes ein Programm für die Weiterbildung von Arbeitnehmenden im Bereich Grundkompetenzen, namentlich mit Blick auf die Digitalisierung der Wirtschaft, zu entwickeln. Die Massnahmen sollen es geringqualifizierten und insbesondere älteren Arbeitnehmenden ermöglichen, im Erwerbsleben zu verbleiben. Ebenfalls bis im November sind die allfälligen notwendigen finanziellen Ressourcen zu beziffern und dem Bundesrat zu beantragen.
Weiterbildung ist in der Verantwortung jedes Einzelnen sowie der Verbände, Kantone und Sozialpartner. In der Schweiz besteht für die Weiterbildungsfinanzierung ein breites und gut ausgebautes Instrumentarium an verschiedenen Fonds, insbesondere solche im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen. Diese unterstützen Arbeitnehmende bei berufsspezifischen Weiterbildungen. Handlungsbedarf besteht jedoch zum einen bei der Förderung von Grundkompetenzen wie Kenntnissen der lokalen Sprache oder grundlegenden Informatikkenntnissen, deren Bedeutung in allen Berufen steigt. Zum andern bestehen bei einem Berufsumstieg, der durch den Strukturwandel der Wirtschaft oder andere, individuelle Gründe nötig werden kann, nur eingeschränkte Unterstützungsmöglichkeiten.
Ziel des Bundesrates ist es deshalb, über die Förderung von Grundkompetenzen den Verbleib betroffener Personen im Erwerbsleben zu unterstützen. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation wird nun bis im November 2017 entsprechende Förderkriterien erarbeiten. Zudem wird das Staatssekretariat für Wirtschaft zusammen mit den Kantonen bis im Frühling 2018 Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von arbeitsmarktlichen Massnahmen der Arbeitslosenversicherung bei strukturell bedingten beruflichen Umorientierungen aufzeigen. Besonders beleuchtet werden Bereiche mit einer hohen Langzeitarbeitslosigkeit von über 45-Jährigen sowie Bereiche mit ausgeprägtem Fachkräftemangel.
Hintergrund dieser Massnahmen bilden Aufträge des Bundesrates vom Dezember 2015 und November 2016 an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, im Rahmen der Fachkräfteinitiative die Finanzierung der Weiterbildung von geringqualifizierten und insbesondere älteren Arbeitnehmenden vertieft zu prüfen. Seit 2015 sind zudem die Herausforderungen der Digitalisierung sowie damit verbundene Veränderungen der Arbeitswelt in den Vordergrund gerückt. Sie erzeugen einen zusätzlichen Bedarf für die Weiterbildung von Erwerbstätigen, um deren Arbeitsmarktfähigkeit bis ins Alter zu erhalten.
Adresse für Rückfragen
Rémy Hübschi, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, Leiter Abteilung Höhere Berufsbildung Tel. 058 462 21 27, remy.huebschi@sbfi.admin.ch
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch
Letzte Änderung 30.01.2024