Freihandelsabkommen zwischen EFTA und Indonesien in der Substanz abgeschlossen

Bern, 01.11.2018 - Am 1. November 2018 konnten die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen zwischen der EFTA – mit der Schweiz als Verhandlungsführerin – und Indonesien in der Substanz abgeschlossen werden. Dies nach einer intensiven letzten Verhandlungsrunde und Treffen sowie Telefonaten zwischen Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann und dem Präsidenten Indonesiens, Joko Widodo, und Handelsminister Enggartiasto Lukita. Mit dem Abkommen werden mittelfristig 98% der Schweizer Güter zollbefreit.

In den nächsten Wochen werden noch wenige technische Fragen geklärt und die Texte juristisch bereinigt. Die gemeinsame Erklärung über den Abschluss der Verhandlungen ist anlässlich der EFTA-Ministerkonferenz vom 23. November in Genf vorgesehen, die Unterzeichnung des Abkommens vor Ende Jahr.

Der Abschluss ist ein Meilenstein der schweizerischen Handelspolitik. Wie bereits beim Abkommen mit der Volksrepublik China ist es der Schweiz gelungen, vor der EU ein Abkommen mit einem grossen Partnerstaat abzuschliessen. Das Freihandelsabkommen ist für die Schweiz von grosser wirtschaftlicher Bedeutung: Indonesien ist mit über 260 Mio. Einwohnern das bevölkerungsmässig viertgrösste Land der Welt und ein entsprechend grosser potenzieller Markt.

98% der Schweizer Güter werden mittelfristig zollbefreit

Dank dem Abkommen werden mittelfristig praktisch alle (98%) schweizerischen Ausfuhren nach Indonesien zollbefreit. Es bringt damit Vorteile für alle Branchen – von der Nahrungsmittelbranche (Käse, Schokolade oder Kaffee) über die Maschinenindustrie und Uhren, Chemie und Pharma bis zu den Dienstleistungen, z.B. für die Finanzbranche oder durch den Zugang für Wartungspersonal.

In der wichtigen Palmöl-Frage einigten sich die Partner auf die vom Bund mit der Branche abgesprochene Teilkontingente für Palmöl und seine Derivate mit Zollrabatten von 20 bis 40%. Damit ist die einheimische Ölsaatenproduktion nicht gefährdet.

Palmöl: Nachhaltigkeit durch klare Bestimmungen gesichert

Zudem wurde den Schweizer Bedenken zur Sicherung der Nachhaltigkeit vollauf Rechnung getragen: Erstens enthält das Abkommen einschlägige Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung, die auch für die Palmölproduktion direkt relevant sind. Darunter fällt die Einhaltung und Umsetzung der multilateralen Umweltabkommen sowie der Grundrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausserdem enthält das Abkommen Bestimmungen zur Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Waldressourcen, insbesondere durch Bekämpfung des illegalen Holzschlags. Zweitens ist es der EFTA gelungen, sich auf eine palmölspezifische Bestimmung zu einigen. Die Bestimmung enthält weitergehende Verpflichtungen, Produktion und Handel von Palmöl und anderen pflanzlichen Ölen nachhaltig zu gestalten.


Adresse für Rückfragen

Informationsdienst WBF,
058 462 20 07,
info@gs-wbf.admin.ch


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Kommunikationsdienst GS-WBF

Bundeshaus Ost
3003 Bern
Schweiz

Tel.
+41584622007

E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.wbf.admin.ch/content/wbf/de/home/dokumentation/nsb-news_list.msg-id-72761.html