Online-Vermittlungsplattformen: Bundesrat verzichtet auf Anpassung der Mietrechtsverordnung

Bern, 08.03.2019 - Der Bundesrat verzichtet auf eine Ergänzung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG). Mit diesem Entscheid, den er in seiner Sitzung vom 8. März 2019 gefällt hat, reagiert er auf die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Der Artikel betreffend die generelle Zustimmung zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete wird somit nicht umgesetzt.

Die Mehrheit der in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, der anderen interessierten Organisationen und der restlichen Vernehmlassungsteilnehmenden sprach sich gegen die Einführung einer Bestimmung zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete aus. Die Mehrheit der Kantone sowie ein Teil der gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft begrüssten die Vorlage des Bundesrates hingegen. Angesichts dieser Ergebnisse wird der Entwurf zur Änderung der VMWG verworfen.

Die Untermiete ist in Artikel 262 des Obligationenrechts (OR) geregelt und betrifft in erster Linie die klassische mittel- bis langfristige Untermiete von Räumlichkeiten. Die Bestimmung ist seit dem 1. Juli 1990 in Kraft. Mit der Digitalisierung sind neue Formen der Untermiete aufgekommen, sei es für Wohnungen, Zimmer oder Büroräume. Typisch dabei ist die Nutzung einer Online-Vermittlungsplattform für den Kontakt zwischen den Beteiligten. Mit seiner Vorlage wollte der Bundesrat die VMWG an die neuen Gegebenheiten anpassen und die kurzzeitige Untermiete für Mietende und Vermietende vereinfachen.

Der Bundesrat wird die weitere Entwicklung in diesem Bereich beobachten und die Frage allenfalls bei künftigen Gesetzgebungsarbeiten erneut prüfen. 


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Letzte Änderung 30.01.2024

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