Eidgenössisches Berufsattest erfolgreich im Schweizer Bildungssystem eingeführt
Bern, 22.03.2019 - Seit der gesetzlichen Einführung der zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest EBA im Jahre 2004 sind 56 EBA-Grundbildungen geschaffen worden. Dies zeigt der Bericht «Einführung des Eidgenössischen Berufsattests – eine Bilanz», den der Bundesrat am 22. März 2019 verabschiedet hat. Sowohl die EBA-Lernenden wie auch die Ausbildungsverantwortlichen (Ausbildungsbetriebe, Berufsfachschulen und überbetriebliche Kurse) sind gemäss den Evaluationen mit den EBA-Angeboten zufrieden.
Der Bericht «Einführung des Eidgenössischen Berufsattests – eine Bilanz» wurde in Erfüllung des Postulats 14.3740 des ehemaligen Nationalrats Jean Christophe Schwaab erstellt. Er zeigt auf, dass die EBA-Grundbildungen primär praktisch begabte Personen gut für den ersten Arbeitsmarkt qualifizieren und ihnen den Zugang zu weiterführenden Abschlüssen auf Sekundarstufe II (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) sowie Weiterbildungen eröffnen.
Gemäss Evaluationen gelingt den EBA-Absolventinnen und -Absolventen in den meisten Fällen ein erfolgreicher Einstieg in den Arbeitsmarkt. Erfolgsquoten und Arbeitsmarktfähigkeit der EBA-Absolvierenden haben sich seit der Einführung entwickelt und stabilisiert. 93% der 2017 angetretenen Kandidatinnen und Kandidaten bestanden die Lehrabschlussprüfung. 70% der Personen, die eine EBA-Grundbildung begonnen haben, schliessen diese ab. Rund ein Drittel der EBA-Absolventinnen und -Absolventen treten nach Abschluss in eine EFZ-Grundbildung über.
Insgesamt schlossen seit der Einführung nahezu 50'000 Personen eine EBA-Grundbildung erfolgreich ab. Die Anzahl der jährlichen EBA-Abschlüsse stieg kontinuierlich an und lag 2017 bei 6’500, was rund 9,5% aller Berufsbildungsabschlüsse auf Sekundarstufe II entspricht. Gemessen an der 18- bis 20-jährigen Bevölkerung stieg der Anteil EBA-Absolventeninnen und -Absolventen von 0,9% im Jahr 2008 auf 2,1% im Jahr 2014.
Die zweijährige berufliche Grundbildung mit EBA wurde als wesentliche Neuerung mit dem Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (BBG) eingeführt und 2004 in Kraft gesetzt. Sie richtet sich an vorwiegend praktisch begabte Schulabgängerinnen und
-abgänger und führt – im Gegensatz zu den früheren Anlehren – zu einem eidgenössischen Abschluss auf Sekundarstufe II mit schweizweit einheitlichen Kompetenzen. Das EBA ist Teil der Schweizer Bildungssystematik. Die Organisationen der Arbeitswelt entscheiden, ob es in ihrem Berufsfeld eine zweijährige berufliche Grundbildung geben soll. Bund und Kantone leisten als Verbundpartner ihren Beitrag, indem sie die nötigen Rahmenbedingungen schaffen.
Aufgrund der Ergebnisse der Evaluationen stellt der Bundesrat fest, dass sich die Einführung der EBA-Grundbildungen positiv auf die Bildungslandschaft der Schweiz auswirkt. Zusätzlichen Handlungsbedarf sieht er zurzeit nicht.
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Letzte Änderung 30.01.2024