Wirkungsvollere internationale Zusammenarbeit: EDA und WBF eröffnen Vernehmlassung

Bern, 02.05.2019 - Die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit soll stärker fokussiert und dadurch wirkungsvoller werden. Dies sieht die Vorlage zur strategischen Ausrichtung der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz vor, die das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am 2. Mai 2019 in eine fakultative Vernehmlassung geschickt haben.

Gestützt auf Verfassung und Gesetzgebung legen Bundesrat und Parlament alle vier Jahre die strategische Ausrichtung der internationalen Zusammenarbeit (IZA) fest, mit der die Schweiz zur Linderung von Not und Armut in der Welt beiträgt. Für die Jahre 2021-2024 werden folgende Schwerpunkte gesetzt: die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort, der Kampf gegen den Klimawandel und gegen die Ursachen irregulärer Migration und Zwangsmigration sowie das Engagement für Frieden und Rechtsstaatlichkeit.

Die IZA berücksichtigt die migrationspolitischen Interessen der Schweiz. EDA und WBF wollen die Wirkung durch geographische und thematische Fokussierung, Innovation und den Einsatz digitaler Technologien verbessern. Zudem ermöglicht die Neuausrichtung, flexibler auf Krisen und Chancen reagieren zu können.

Konzentration auf vier Schwerpunktregionen

Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit des EDA wird sich neu auf vier Schwerpunktregionen konzentrieren: Nordafrika und Mittlerer Osten, Subsahara-Afrika, Asien (Zentral-, Süd- und Südostasien) und Osteuropa. Um die Wirkung seines Engagements zu verbessern, wird das EDA seine Mittel bis 2024 von einigen Ländern mit mittlerem Einkommen u.a. in Lateinamerika hin zu den vier Schwerpunktregionen verlagern. Zugleich wird die Zahl der DEZA-Schwerpunktländer von 46 auf 34 reduziert. Indem die Kredite für die humanitäre Hilfe und die Entwicklungszusammenarbeit durchlässiger werden, erhöht das EDA zudem seine Flexibilität.

Das WBF wird seine Tätigkeit im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit in einer begrenzten Zahl von Ländern in den vier Regionen weiterführen und sich weiterhin in gewissen Schwellenländern Lateinamerikas engagieren.

Die humanitäre Hilfe, die Friedensförderung sowie die Aktivitäten im Zusammenhang mit globalen Herausforderungen (Klima und Umwelt, Wasser, Migration, Ernährungssicherheit und Gesundheit) konzentrieren sich auf die vier Schwerpunktregionen, behalten jedoch ihr globales Mandat bei. Eine starke Zusammenarbeit mit multilateralen Organisationen trägt dazu bei, Schweizer Expertise und Erfahrung einzubringen und die Wirkung des Schweizer Engagements zu erhöhen.

Anfang 2020 Botschaft an das Parlament

Nach der Vernehmlassung wird der Bundesrat die Botschaft zur IZA für die Jahre 2021–2024 dem Parlament Anfang 2020 zur Genehmigung vorlegen. Die Eckpunkte dafür hatte der Bundesrat im November 2018 festgelegt. Die IZA der Schweiz soll sich grundsätzlich nach den Bedürfnissen der betroffenen Bevölkerung (insbesondere hohe Armut), den Interessen der Schweiz (Wirtschaft, Migration, Sicherheit, Klima) und den Vorteilen richten, welche die Schweiz im internationalen Vergleich bietet (Mehrwert, Kompetenzen, Innovationen).

Die internationale Zusammenarbeit 2021–2024 ist erstmals Gegenstand einer fakultativen Vernehmlassung. Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die Gemeinden, Städte und Berggebiete, die Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Kreise sind eingeladen, bis am 23. August 2019 Stellung zu nehmen.


Finanzielle Eckwerte

Gemäss aktueller Finanzplanung sind insgesamt 11,37 Milliarden Franken für die Jahre 2021-2024 vorgesehen. Bis zu diesem Betrag kann die Schweiz in diesem Zeitraum Verpflichtungen eingehen, die zur Umsetzung der Ziele dienen. Das Parlament wird die entsprechenden Mittel jeweils im Rahmen der jährlichen Budgetberatungen festlegen. Gemäss aktueller Prognosen wird mit den voraussichtlichen Zahlungen die öffentliche Entwicklungshilfe (APD) der Schweiz insgesamt 0,45 % des Bruttonationaleinkommens betragen. Diese Quote liegt unter dem vom Parlament 2011 beschlossenen und seither mehrfach bestätigten Zielwert von 0,5 %.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel. Medienstelle: +41 58 460 55 55
E-Mail: kommunikation@eda.admin.ch
Twitter: @EDA_DFAE



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Staatssekretariat für Wirtschaft
http://www.seco.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Kommunikationsdienst GS-WBF

Bundeshaus Ost
3003 Bern
Schweiz

Tel.
+41584622007

E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.wbf.admin.ch/content/wbf/de/home/dokumentation/nsb-news_list.msg-id-74889.html