Bundesrat verstärkt die Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials
Bern, 15.05.2019 - Der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Gleichzeitig verschärft der demografische Wandel den Wettbewerb um diese Fachkräfte. Die Personenfreizügigkeit mit der EU hilft, diesen Bedarf unbürokratisch zu decken. Der Bundesrat will aber auch sicherstellen, dass Schweizer Unternehmen so viele Arbeitskräfte wie möglich in der Schweiz rekrutieren. Deshalb hat er an seiner Sitzung vom 15. Mai 2019 eine Reihe von Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials beschlossen. Sie zielen darauf ab, die Konkurrenzfähigkeit von älteren Arbeitskräften zu sichern, schwer vermittelbaren Stellensuchenden den Schritt in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und in der Schweiz lebende Ausländer besser in diesen zu integrieren. Ausgesteuerte Personen über 60 Jahre, die trotz grosser Bemühungen keine Stelle mehr finden, sollen zudem eine existenzsichernde Überbrückungsleistung bis zur ordentlichen Pensionierung erhalten.
Der demografische Wandel in der Schweiz führt dazu, dass der Anteil der Personen im Pensionsalter im Verhältnis zu den Erwerbstätigen steigt. So kommen ab dem Jahr 2035 auf 100 Erwerbspersonen voraussichtlich über 50 Personen im Pensionsalter. Dadurch werden qualifizierte Arbeitskräfte hierzulande zunehmend knapp. Weil sich die Bevölkerungsstruktur auch in vielen anderen Staaten ähnlich entwickelt, nimmt der Wettbewerb um Fachkräfte auch auf internationaler Ebene zu. Die Personenfreizügigkeit ist zentral für die Schweiz, um Fachkräfte auch im Ausland unbürokratisch rekrutieren zu können, sie soll aber nur so viel Zuwanderung bringen wie nötig.
Bund und Kantone haben bereits reagiert und verschiedene Massnahmen in der Bildungs- und der Arbeitsmarktpolitik beschlossen. So soll das inländische Potenzial an Arbeitskräften mit der Stellenmeldepflicht oder einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser genutzt werden. Mit den am 15. Mai 2019 zusätzlich beschlossenen Massnahmen will der Bundesrat das inländische Arbeitskräftepotenzial weiter fördern und damit sicherstellen, dass Schweizer Unternehmen so viele Arbeitskräfte wie möglich in unserem Land rekrutieren können. Dieses Vorgehen entspricht auch dem Auftrag des Zuwanderungsartikels 121a der Bundesverfassung, dem die Bevölkerung 2014 zugestimmt hat.
Konkurrenzfähigkeit von älteren Arbeitskräften sichern
Für Personen über 50 Jahre, die ihre Arbeit verlieren, ist es oft schwierig, eine neue Stelle zu finden. Mit vier gezielten Massnahmen im Bereich der Vermittlung sowie der Aus- und Weiterbildung will der Bundesrat die Konkurrenzfähigkeit dieser Personen im Arbeitsmarkt erhöhen und die Wiedereingliederung erleichtern. Neben einer kostenlosen Standortbestimmung, Potenzialanalyse und Laufbahnberatung für Arbeitnehmende über 40 Jahren sollen Aus- und Weiterbildungen konsequenter angerechnet werden können als heute. Zudem will der Bundesrat schwer vermittelbaren, älteren Arbeitslosen die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt mittels eines Impulsprogramms ermöglichen. Damit soll das Beratungsangebot der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren für ältere Personen ausgebaut und verbessert werden. Schliesslich soll der Zugang von ausgesteuerten Personen über 60 Jahre zu Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen erleichtert werden.
Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose
Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung wenige Jahre vor dem Rentenalter erlischt, haben grosse Schwierigkeiten, wiederum eine Stelle zu finden - insbesondere wenn zur Arbeitslosigkeit beispielsweise gesundheitliche Probleme dazukommen. Zwischen dem Zeitpunkt der Aussteuerung bis zur Erreichung des ordentlichen AHV-Rentenalters sehen sie sich mit einer Lücke im Sozialversicherungssystem konfrontiert, denn sie sind heute oft auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen. Sinn der Sozialhilfe ist es aber, betroffene Personen möglichst rasch wieder ins Erwerbsleben einzugliedern. Bei älteren Personen kann dieses Ziel oft nur mit grossen Schwierigkeiten erreicht werden. Aus diesem Grund will der Bundesrat Personen, die nach Vollendung des 60. Altersjahres ausgesteuert werden und verschiedene Voraussetzung erfüllen, mit einer Überbrückungsleistung existenzsichernde Leistungen im Rahmen des Sozialversicherungssystems ermöglichen.
Bessere Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Arbeitsmarkt
Mit der Integrationsvorlehre werden seit August 2018 über 700 junge Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene gezielt auf eine Berufslehre vorbereitet. Da das Programm vielversprechend angelaufen ist, hat der Bundesrat entschieden, es auf Jugendliche und junge Erwachsene ausserhalb des Asylbereichs auszuweiten. Im Fokus stehen vor allem Personen, die aus EU/EFTA- sowie aus Drittstaaten zugewandert sind. Gleichzeitig sollen die Integrationsvorlehren auf die Berufsfelder Information- und Kommunikationstechnologie (ICT) sowie Pflege ausgeweitet werden. Darüber hinaus will der Bundesrat schwer vermittelbaren Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen die Eingliederung in den Arbeitsmarkt mit finanziellen Zuschüssen erleichtern. Diese sollen im Rahmen eines Pilotprogrammes eine Integration "on the job" ermöglichen.
Investition in die Zukunft
Die Massnahmen, um die Konkurrenzfähigkeit älterer Arbeitsnehmer zu stärken und bestimmte Ausländergruppen gezielt an die Berufsbildung und den Arbeitsmarkt heranzuführen, sind zeitlich befristet (ab 2020 bis maximal 2024). Das Investitionsvolumen zur Stärkung des inländischen Arbeitskräftepotenzials umfasst insgesamt rund 300 Millionen Franken. Davon sollen zwischen 2020 und 2022 jährlich 62.5 Mio. Franken in das Impulsprogramm der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren zugunsten älterer Arbeitslosen fliessen. Die Kosten für die Überbrückungsleistungen werden für das Jahr der Einführung auf rund 95 Millionen Franken geschätzt. In den Jahren nach der Einführung werden weitere Jahrgänge die Überbrückungsleistung beziehen können, so dass die Kosten zunehmen werden. Im Hinblick auf das Vernehmlassungsverfahren soll eine Analyse der Anzahl der ausgesteuerten Personen erfolgen, um eine aussagekräftige Schätzung zu ermöglichen.
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, eine Vernehmlassung zur Einführung einer Überbrückungsleistung vorzubereiten. Für die anderen Massnahmen sind keine Gesetzesänderungen nötig.
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Letzte Änderung 30.01.2024