Bundesrat legt weiteres Vorgehen bei der AP22+ fest

Bern, 21.08.2019 - Der Bundesrat hat am 21. August die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) zur Kenntnis genommen. Zahlreiche Anliegen aus der Vernehmlassung sollen in der Botschaft berücksichtigt werden. Er hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, bis im ersten Quartal 2020 eine Botschaft zu erstellen.

Mit der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) will der Bundesrat die agrarpolitischen Rahmenbedingungen verbessern. Die Schweizer Landwirtschaft soll die Wertschöpfung am Markt steigern, die betriebliche Effizienz erhöhen und die Umweltbelastung sowie den Verbrauch von nicht erneuerbaren Ressourcen weiter reduzieren. Das WBF hat vom 14. November 2018 bis 6. März 2019 bei den Kantonen und interessierten Kreisen eine Vernehmlassung zur AP22+ durchgeführt. Eine Mehrheit der Vernehmlassenden unterstützt die vorgeschlagenen Ziele und Stossrichtungen. Sie teilt die Ansicht des Bundesrats, dass die anstehenden Herausforderungen für die Land- und Ernährungswirtschaft eine Weiterentwicklung der Agrarpolitik auf Gesetzesstufe erfordern.

Der Bundesrat will dem Parlament eine Botschaft zur AP22+ unterbreiten, die im Grundsatz auf der Vernehmlassungsvorlage basiert. Sie soll aber verschiedene Anliegen aus der Vernehmlassung berücksichtigen. So soll auf die vorgeschlagene Mittelverschiebung innerhalb der Milchzulagen, die Einführung eines Betriebsbeitrags und eines zweiteiligen Biodiversitätsfördersystems sowie auf die Revision des Pachtrechts verzichtet werden. Die in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellte Inlandleistung bei der Vergabe von Zollkontingenten und die Marktentlastungsmassnahmen - z.B. Beiträge für inländische Eier oder für die Einlagerung von Kalbsfleisch- will der Bundesrat beibehalten. Festhalten will er an seinem Vorschlag, die minimale Anforderungen an die Ausbildung für neue Direktzahlungsbezüger zu erhöhen. Allerdings soll die Berufsprüfung nicht als Voraussetzung gelten.

Neu will der Bundesrat eine Gesetzesgrundlage schaffen, damit sich der Bund an Prämien von Wetterereignisversicherungen finanziell beteiligen kann. Damit will er die Landwirtschaft bei Ernteverlusten, die durch den Klimawandel verursacht werden, besser positionieren.

Die Weiterentwicklung der Produktionssystembeiträge stiess auf grosse Unterstützung. Diese sollen zur Stärkung einer nachhaltigen und Mehrwert generierenden Landwirtschaft beitragen. Die Revision des bäuerlichen Bodenrechts soll trotz kritischer Äusserungen umgesetzt werden, weil sie die bäuerlichen Familienbetriebe stärkt und gleichzeitig mehr Handlungsspielraum schafft.

Auf ein mehrheitlich positives Echo stiess in der Vernehmlassung das Massnahmenpaket, mit dem zentrale Anliegen der Trinkwasserinitiative aufgenommen werden sollen. Deshalb bleibt es Teil der AP22+. Zusätzlich hat der Bundesrat einen verbindlichen Absenkpfad für die landwirtschaftlichen Nährstoffverluste beschlossen. In der Agrarpolitik 22+ wird eine Reduktion der Stickstoff- und Phosphorüberschüsse um mindestens 10 Prozent bis 2025 (Referenzjahr 2015) und um mindestens 20 Prozent bis 2030 gegenüber 2015 festgelegt. Es soll aufgezeigt werden, welche Massnahmen im Falle einer Zielverfehlung ergriffen werden.

In Zusammenarbeit mit dem WBF, den betroffenen Departementen sowie den Kantonen wird das UVEK beauftragt zu prüfen, ob eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden soll, die den Bund verpflichtet, bei wiederholten und in grossen Teilen der Schweiz festgestellten Überschreitung von Grenzwerten von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässern Massnahmen zur Verminderung der Einträge zu ergreifen.

Im Rahmen der Botschaft soll zusätzlich aufgezeigt werden, mit welchen konkreten Massanahmen das Sektorziel Landwirtschaft im Rahmen der Klimapolitik erreicht werden soll.

Mehrheitlich unterstützt wurde in der Vernehmlassung auch der Umfang der finanziellen Mittel, die der Bundesrat der Landwirtschaft in den Jahren 2022 bis 2025 zur Verfügung stellen will. Mit 13,915 Milliarden Franken entsprechen sie der heutigen Grössenordnung.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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