Bundesrat verzichtet auf vereinfachte Genehmigung von Freihandelsabkommen
Bern, 28.08.2019 - Der Bundesrat hat am 28. August beschlossen, auf die Ausarbeitung einer Botschaft zum Bundesgesetz über die Genehmigung von Freihandelsabkommen zu verzichten. Diesen Entscheid fasste er nach Auswertung der Vernehmlassung. Das Gesetz hätte bei Standardabkommen die Genehmigung per einfachem Bundesbeschluss ohne Unterstellung unter das fakultative Staatsvertragsreferendum vorgesehen.
Die ab 2003 entwickelte Praxis der «Standardabkommen» räumt der Bundesversammlung die Befugnis zur selbstständigen Genehmigung von internationalen Abkommen ein, die inhaltlich vergleichbar mit früher abgeschlossenen Abkommen sind und im Vergleich zu diesen keine wichtigen zusätzlichen Verpflichtungen für die Schweiz schaffen. Sie sieht in solchen Fällen somit keine Unterstellung unter das fakultative Referendum vor. 2016 entschied der Bundesrat, dass zur Fortführung dieser Praxis eine Gesetzesgrundlage notwendig ist. Deshalb schickte er im Dezember 2018 einen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Genehmigung von Freihandelsabkommen in die Vernehmlassung.
In der vom 18. Dezember 2018 bis 2. April 2019 durchgeführten Vernehmlassung zum geplanten Vorentwurf des Bundesgesetzes gingen über 50 Stellungnahmen ein. Die politische Gewichtung der eingegangenen Stellungnahmen ergab eine geringe Zustimmung zum geplanten Gesetz. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache, und weil das Bundesgesetz nur auf einen beschränkten Teil der künftigen Abkommen anwendbar wäre, hat der Bundesrat beschlossen, auf die Ausarbeitung einer Botschaft zum Bundesgesetz zu verzichten.
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Letzte Änderung 30.01.2024