Monitoringbericht zeigt: Stellenmeldepflicht wird befolgt und effizient umgesetzt

Bern, 01.11.2019 - Am 1. November 2019 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) den ersten Bericht zum Vollzugsmonitoring der Stellenmeldepflicht publiziert. Dieser kommt zum Schluss, dass die Arbeitgeber der Meldepflicht nachkommen und die Umsetzung insgesamt gesetzeskonform erfolgt. Ab dem 1. Januar 2020 wird der Schwellenwert für meldepflichtige Berufsarten wie gesetzlich vorgesehen auf eine durchschnittliche Arbeitslosenquote von 5 Prozent gesenkt. Die Basis dazu bildet eine neu erstellte Schweizer Berufsnomenklatur.

Der erste Monitoringbericht des SECO zeigt anhand der Melde- und Verarbeitungsprozesse von meldepflichtigen Stellen, dass die Stellenmeldepflicht seit deren Einführung im Juli 2018 gesetzeskonform und effizient umgesetzt worden ist. Die Integration der Stellenmeldepflicht in das System der öffentlichen Arbeitsvermittlung ist gelungen, und die administrativen Abläufe zwischen Arbeitgebern, privaten Arbeitsvermittlern und den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) sind etabliert. Die Stellensuchenden nutzen den Informationsvorsprung zunehmend für ihre Arbeitsbemühungen - auch wenn die damit gebotenen Chancen für die Stellensuche noch nicht ausgeschöpft sind.

Anzahl gemeldeter Stellen markant gestiegen
Die Anzahl gemeldeter Stellen ist unmittelbar nach Inkrafttreten der Stellenmeldeplicht im Juli 2018 markant gestiegen und hat sich auf hohem Niveau stabilisiert. Den RAV wurden im ersten Jahr von den Arbeitgebern rund 120’000 Meldungen mit insgesamt 200’000 meldepflichtigen Stellen übermittelt. Die Zahl der gemeldeten Stellen übertraf damit die vor Einführung erwarteten Stellenmeldungen um fast das Dreifache. Die Meldungen erfolgten durch die Unternehmen selbst sowie in zunehmenden Masse über private Arbeitsvermittlungen. Über 80 Prozent aller gemeldeten Stellen stammten aus den Berufsfeldern Hotellerie/Gastgewerbe, Bau und Industrie.

RAV prüfen und publizieren effizient
Die RAV haben in über 98 Prozent aller Fälle die gemeldeten Stellen innerhalb eines Tages geprüft und im Job-Room auf der Internet-Plattform arbeit.swiss freigegeben. Auf diese Stellen haben während den ersten 5 Arbeitstagen nach der Freigabe ausschliesslich die beim RAV registrierten Stellensuchenden via ein persönliches Login Zugriff. Diesen Informationsvorsprung hat ein gutes Viertel der beim RAV registrierten Stellensuchenden in einer meldepflichtigen Berufsart für die Stellensuche genutzt. Der Anteil Stellensuchender aus einem meldepflichtigen Beruf, die über ein Login verfügen, stieg kontinuierlich an. Ende September 2019 lag ihr Anteil bei 28 Prozent. Die Nutzung des Informationsvorsprungs soll künftig noch verstärkt werden.

Dossiervorschläge bei jeder zweiten Meldung
In den drei Tagen nach Stellenmeldung und Aufschaltung auf arbeit.swiss haben die RAV auf 64’000 der 120’000 Meldungen insgesamt 195’000 passende Dossiers von gemeldeten Stellensuchenden übermittelt. Damit erhielten Arbeitgeber und private Arbeitsvermittler auf rund 55 Prozent ihrer Meldungen mindestens einen Dossiervorschlag.

Von den Arbeitgebern, die auf ihre Stellenmeldung mindestens einen Dossiervorschlag erhalten haben, gaben 91 Prozent den RAV wie gefordert eine Rückmeldung. In gut 8 Prozent dieser Rückmeldungen haben die Arbeitgeber den RAV mitgeteilt, dass sie mindestens eine Stelle mit einem vorgeschlagenen Stellensuchenden besetzten konnten. Da mit einer Meldung mehrere offene Stellen in einem meldepflichtigen Beruf angegeben werden konnten, kam es entsprechend bei rund 4800 Meldungen zu mindestens einer Anstellung.

Neue Berufsnomenklatur und Liste meldepflichtiger Berufsarten für 2020
Auf den 1. Januar 2020 läuft die Übergangsfrist ab, womit der Schwellenwert für meldepflichtige Berufsarten wie gesetzlich vorgesehen auf 5 Prozent fällt. Das Bundesamt für Statistik hat in Zusammenarbeit mit dem SECO und nach Konsultation der Arbeitgeber- und Berufsverbände die Schweizer Berufsnomenklatur (CH-ISCO-19) erneuert. Diese löst die bisherige Berufsnomenklatur (SBN 2000) ab.

Basierend auf dieser neuen Berufsnomenklatur hat das SECO die Liste der für das Jahr 2020 meldepflichtigen Berufsarten am 18. Oktober 2019 unter Vorbehalt der Zustimmung durch das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) auf arbeit.swiss publiziert. Die Verordnung des WBF mit der definitiven Liste tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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