Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»

Bern, 25.11.2019 - Am 9. Februar 2020 entscheidet das Schweizer Stimmvolk an der Urne über die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen». Die Initiative verlangt, dass künftig mindestens 10 Prozent der neu gebauten Wohnungen gemeinnützigen Bauträgern gehören. Mitfinanzieren müssten das die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Weiter sollen von der öffentlichen Hand unterstützte Sanierungen nicht zum Verlust von günstigen Wohnungen führen. Sanierungen würden so für Hausbesitzer unattraktiv. Der Bundesrat zieht es vor, die bisherige Wohnraumförderung verstärkt weiterzuführen. Er empfiehlt die Initiative zur Ablehnung.

Die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» wurde im Oktober 2016 eingereicht. Gemäss den Initiantinnen und Initianten gibt es zu wenig bezahlbare Wohnungen. Deshalb sollen Bund und Kantone dafür sorgen, dass der Anteil der Wohnungen im Eigentum gemeinnützigen Bauträgern – in der Regel Wohnbaugenossenschaften – stetig erhöht wird. Mit Vorkaufsrechten zugunsten von Kantonen und Gemeinden sollen die dafür nötigen Grundstücke verfügbar gemacht werden. 

In der Schweiz gibt es insgesamt ausreichend guten und finanziell tragbaren Wohnraum. Die hohe Bautätigkeit der letzten Jahre hat die Wahlmöglichkeiten der Wohnungssuchenden erweitert. Die von der Initiative geforderten Markteingriffe sind nicht nötig. Die starre Vorgabe, dass mindestens 10 Prozent der neu gebauten Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Wohnbauträger sein müssen, könnte allein in städtischen Gebieten mit hohem Bedarf nicht erreicht werden. Es würde auch an Orten gebaut werden, wo bereits ein Überangebot besteht. Die verlangten Vorkaufsrechte würden Private benachteiligen. Einschränkungen bei der Unterstützung von energetischen Sanierungen würden solche Vorhaben unattraktiv machen und die Energiestrategie 2050 unterlaufen. Die Umsetzung der Forderungen würden Bund und Kantone finanziell stark belasten und für alle Beteiligten den administrativen Aufwand erhöhen.

Die bisherige Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus durch den Bund hat sich bewährt und soll weitergeführt werden. Mit dem vom Parlament genehmigten Rahmenkredit im Umfang von 250 Millionen Franken soll während 10 Jahren der bestehende Fonds de Roulement aufgestockt werden. Damit stehen genügend Mittel zur Verfügung, damit der gemeinnützige Wohnungsbau seinen Marktanteil von rund 4 Prozent längerfristig halten kann. Besteht regional oder lokal ein Bedarf für zusätzliche Massnahmen, sind dafür die Kantone und Gemeinden zuständig. Eine Änderung der Bundesverfassung, wie dies die Initiative verlangt, ist dafür der falsche Weg. 


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Letzte Änderung 30.01.2024

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