Bundesrat schlägt Aufhebung der Industriezölle vor

Bern, 27.11.2019 - Der Bundesrat will mit der Aufhebung der Industriezölle die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern und die Konsumentinnen und Konsumenten entlasten. Am 27. November 2019 hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Aufhebung der Industriezölle ist Teil des Massnahmenpakets gegen die Hochpreisinsel Schweiz.

In der Vernehmlassung wurde die Aufhebung der Industriezölle grossmehrheitlich vorbehaltslos begrüsst. Die finanzielle und administrative Entlastung für die Unternehmen wurde in den Rückmeldungen besonders positiv hervorgehoben.

Mit der Aufhebung der Industriezölle werden Unternehmen in der Schweiz von günstigeren Vorleistungen profitieren und ihre Produktionskosten senken können. Da die Schweizer Volkswirtschaft stark in die globalen Wertschöpfungsketten eingebunden ist, stärkt diese Massnahme ihre Wettbewerbsfähigkeit. Die Handelsbeziehungen werden insgesamt effizienter und der Wettbewerb wird gestärkt. Die Aufhebung der Industriezölle wird sich auch positiv auf Konsumenten und Konsumentinnen auswirken, da beim Import von diversen Gebrauchsgütern heute noch Zölle bezahlt werden. Beispiele sind Autos, Fahrräder, Körperpflegeprodukte, Haushaltsgeräte, Schuhe sowie Textilien und Kleider. Um sicherzustellen, dass die Gewinne an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werden, wird ein Monitoring eingerichtet.

Die Zolleinnnahmen auf Industriegüter summierten sich 2018 auf 560 Mio. CHF (inkl. Automobil- und Mehrwertsteuer) und über die letzten Jahre auf durchschnittlich gut 500 Mio. CHF. Dank der erwarteten positiven gesamtwirtschaftlichen Effekte der Massnahme in der Höhe von rund 860 Mio. CHF und der damit verbundenen höheren Wirtschafts- und Handelsaktivität wird ein Teil der Mindereinnahmen durch zusätzliche Steuereinnahmen wieder wettgemacht. Die Aufhebung der Industriezölle ist Teil des am 20. Dezember 2017 vom Bundesrat beschlossenen Massnahmenpakets «Importerleichterungen» zur Reduktion ungerechtfertigter Handelshemmnisse, welche für die «Hochpreisinsel Schweiz» verantwortlich sind.

Der Entscheid über den Industriezollabbau liegt nun beim Parlament. Bei dessen Zustimmung werden die Industriezölle per 1. Januar 2022 aufgehoben. Gleichzeitig soll auch der komplexe Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht werden.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation GS WBF
058 462 20 07
Info@gs-wbf.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Kommunikationsdienst GS-WBF

Bundeshaus Ost
3003 Bern
Schweiz

Tel.
+41584622007

E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.wbf.admin.ch/content/wbf/de/home/dokumentation/nsb-news_list.msg-id-77242.html