Weiterhin hohe Bedeutung der flankierenden Massnahmen und der Bekämpfung von Schwarzarbeit

Bern, 11.06.2020 - Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO veröffentlichte am 11. Juni 2020 die Berichte zum Vollzug der flankierenden Massnahmen (FlaM) sowie des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) im Jahr 2019. Diese Berichte zeigen auf, dass die Kontrolldichte auf dem Arbeitsmarkt auch 2019 hoch blieb. Die risikobasierte Strategie ermöglicht, Verstösse gezielt dort zu bekämpfen, wo die Risiken hoch sind.

Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr
Im Jahr 2019 haben die Vollzugsorgane die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen bei 41’305 Unternehmen und über 160’000 Personen in der Schweiz überprüft. Auf nationaler Ebene wurden 8% der Schweizer Arbeitgeber, 29% der Entsandten und 32% der selbständigen Dienstleistungserbringer einer Kontrolle unterzogen.

Die Quote der Verstösse gegen allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge im Entsendebereich ist gemäss Rückmeldung der Paritätischen Kommissionen (PK) im Jahr 2019 von 20% auf 21% gestiegen. Auch die kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) stellten bei Entsandten eine leichte Zunahme der Lohnunterbietungen von 14% auf 15% fest. Bei den Schweizer Arbeitgebern konnten die TPK einen Rückgang der Unterbietungen von Lohnbestimmungen von 12% auf 11% feststellen. Bei den Selbständigen Dienstleistungserbringern wurde über alle Branchen hinweg bei 8% der 5'993 Kontrollen eine Scheinselbständigkeit vermutet.

Die Vollzugsorgane wenden bei ihrer Kontrolltätigkeit eine risikobasierte Strategie an. Die auf diese Weise berechneten Quoten von Lohnunterbietungen und von Verstössen gegen die Mindestlöhne sind daher nicht repräsentativ für die Gesamtsituation auf dem Arbeitsmarkt und müssen mit Vorsicht interpretiert werden.

Weiterhin erfreulich ist, dass 2019 bei Schweizer Betrieben mehr Verständigungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Das gilt für mehr als 57% der durchgeführten Verfahren. Bei den Entsendebetrieben liegt die Erfolgsquote mit 84% sogar noch höher.

Die flankierenden Massnahmen bilden weiterhin ein wichtiges Dispositiv zum Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Sie werden gezielt eingesetzt und beruhen auf einer engen Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern und den staatlichen Stellen.

Schwarzarbeitsbekämpfung auf stabilem Niveau
Im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung wurden im Jahr 2019 mit dem Einsatz von gesamtschweizerisch rund 81.9 Vollzeitstellen 12'181 Betriebs- und 34'965 Personenkontrollen durchgeführt. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme um 1.3 % bei den Betriebs- und eine Abnahme um 5.8 % bei den Personenkontrollen. Die Kantone haben dabei schwerpunktmässig im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im Gastgewerbe sowie im Handel Kontrollen durchgeführt.

Mit 12’554 Verdachtsmomenten und 3’356 Rückmeldungen der Spezialbehörden an die kantonalen Kontrollorgane über getroffene Massnahmen und verhängte Sanktionen war in diesen Bereichen eine Abnahme von 20 % bzw. 19 % im Vergleich zum Kontrolljahr 2018 festzustellen.

Nach einem Rückgang im Jahr 2018, nutzten im Jahr 2019 20 % mehr Arbeitgebende die Möglichkeit, die Löhne ihrer Mitarbeiter über ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren abzurechnen. Insgesamt 81’603 Arbeitgebende rechneten die Löhne vereinfacht ab. Dies entspricht einer Zunahme um 13'829 Arbeitgebende. Ein Grossteil der gestiegenen Anmeldungen ist auf einen technischen Systemwechsel zurückzuführen.

Die beiden Berichte des SECO zeigen auf, wie die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sowie die Bekämpfung der Schwarzarbeit im Jahr 2019 in der gesamten Schweiz durch die Kantone sowie die paritätischen Kommissionen vollzogen wurden.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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