Personenfreizügigkeit im Jahr 2019: Arbeitsmarkt weiterhin ausgeglichen

Bern, 29.06.2020 - Die Zuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum in die Schweiz belief sich 2019 auf 30 700 Personen und ging damit im Vergleich zu 2018 leicht zurück, wie das SECO in seinem 16. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz–EU festhält. Diese Entwicklung geht mit einem hohen Beschäftigungsgrad und einer rückläufigen Arbeitslosigkeit einher. Das inländische Arbeitskräftepotenzial wird zunehmend besser ausgeschöpft. Die Zuwanderung trägt zur Arbeitsmarktflexibilität bei und Personen, die im Familiennachzug eingewandert sind, integrieren sich gut in den Arbeitsmarkt.

Wie in den vergangenen Jahren hat sich die wichtige Rolle der Zuwanderung im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) für die Wirtschaft auch im Jahr 2019 bestätigt. Die Arbeitskräftenachfrage in der Schweiz ist stabil geblieben, gleichzeitig war die Wirtschaftslage 2019 in der EU/EFTA günstig, weshalb der Wanderungssaldo von Personen aus dem EU/EFTA-Raum auf vergleichsweise tiefem Niveau verharrt. Von März bis Mai 2020 war für die Entwicklung des Wanderungssaldos hingegen die Covid-19-Pandemie ausschlaggebend.

Arbeitsmarktbeteiligung erreicht Höchststand
Die Zuwanderung von Arbeitskräften aus der EU/EFTA in die Schweiz ist weiterhin stark auf die Bedürfnisse der Wirtschaft fokussiert, wie die hohe Erwerbsbeteiligung der zugewanderten Personen zeigt. Für zugewanderte Personen aus der EU lag die Erwerbstätigenquote 2019 bei 87,7 Prozent, während sie im Schweizer Durchschnitt 84,3 Prozent und für Schweizerinnen und Schweizer 84,6 Prozent betrug. Die Zuwanderung im Rahmen des FZA trägt damit deutlich zu einer höheren Erwerbsbeteiligung der zugewanderten Personen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt bei.

Die Arbeitslosenquote von Personen aus der EU/EFTA bleibt über dem nationalen Durchschnitt. Grund dafür ist hauptsächlich die Konzentration von EU/EFTA-Zugewanderten auf Branchen, die verhältnismässig stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Die Arbeitslosenquote der Schweizerinnen und Schweizer verharrte in den letzten Jahren auf tiefem Niveau und ist 2019 weiter zurückgegangen.

Das Lohnwachstum in der Schweiz bleibt generell ausgewogen für die verschiedenen Ausbildungsniveaus. Das mittlere jährliche Lohnwachstum für dauerhaft ansässige Personen lag zwischen 2002 und 2018 bei 1,1 Prozent und für die gesamte Erwerbsbevölkerung bei 1,2 Prozent. Der Medianlohn der Schweizerinnen und Schweizer ist jedoch weiterhin deutlich höher als der Medianlohn aller Erwerbstätigen im Land.

Zugewanderte aus der EU/EFTA tragen zur Arbeitsmarktflexibilität bei
Die Zuwanderung in die Schweiz wird seit dem Inkrafttreten des FZA stark durch den Arbeitsmarkt bestimmt: 2019 gingen 89 Prozent der Männer und 80 Prozent der Frauen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren, die nach Juni 2002 eingewandert sind, einer Erwerbstätigkeit nach. Die entsprechende Erwerbstätigenquote liegt über dem Durchschnitt und das Arbeitspensum dieser Personen ist ebenfalls höher als bei den übrigen Bevölkerungsgruppen. Besonders auffallend ist dies bei zugewanderten Frauen aus dem EU/EFTA-Raum und Grenzgängerinnen: Verglichen mit den in der Schweiz geborenen Frauen arbeiten sie häufiger Vollzeit und ihre wöchentliche Arbeitszeit ist durchschnittlich um 15 Prozent höher.

Die zugewanderten Arbeitskräfte leisten einen positiven Beitrag zur Arbeitsmarktflexibilität: Im Vergleich zu den in der Schweiz geborenen Erwerbstätigen haben Zugewanderte häufiger eine befristete Stelle und leisten öfter Abend- oder Nachtarbeit. Hingegen  leisten sie seltener Wochenendarbeit. Zugewanderte Personen stellen insbesondere für Unternehmen mit saisonal schwankender Nachfrage ein flexibles Arbeitskräftepotenzial dar.

Das FZA hat seit seinem Inkrafttreten die Zuwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften begünstigt. Da sich Schweizerinnen und Schweizer zunehmend auf Berufe konzentrieren, die höhere berufliche Qualifikationen erfordern, vermochten die Unternehmen den daraus entstehenden Ersatzbedarf auf Grund der ausländerrechtlichen Bestimmungen fast nur im EU/EFTA-Raum zu decken.

Gut integrierte Arbeitskräfte auch dank Familiennachzug
Während für Personen aus der EU/EFTA meist der Antritt einer neuen Stelle den Grund für die Zuwanderung darstellt, ist es bei den Drittstaaten vor allem der Familiennachzug.

Die Mehrheit der Familienangehörigen, die im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz kommen, ist wirtschaftlich unabhängig und erzielt ein eigenes Erwerbseinkommen. Personen aus dem EU/EFTA-Raum, die im Familiennachzug zuwandern, sind im Arbeitsmarkt besser integriert als Drittstaatsangehörige; dies sowohl bezüglich der Erwerbsintegration als auch des Erwerbseinkommens.

Die Erwerbsintegration und der Bezug von Sozialhilfe stehen in engem Zusammenhang. Nur 3,4 Prozent der 2009 aus der EU/EFTA zugewanderten Familienangehörigen haben in den acht Jahren seit ihrer Ankunft Sozialhilfe bezogen. Je höher das Bildungsniveau ist, desto geringer ist auch das Sozialhilferisiko. Im Familiennachzug zugewanderte Personen aus der EU/EFTA, die Sozialhilfe beziehen, können sich meist schnell wieder davon lösen und erlangen rasch wieder ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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