SECO: Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
Bern, 15.10.2020 - Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 14. Oktober 2020 die Personenliste in Anhang 3 der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine angepasst. Dabei werden zwei natürliche Person und vier Unternehmen neu in den Anhang aufgenommen. Die Massnahmen treten am 15. Oktober 2020 um 18:00 Uhr in Kraft.
http://www.seco.admin.ch/situation-ukraineAdresse für Rückfragen
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Holzikofenweg 36
CH-3003 Bern
Tel. +41 58 462 56 56
medien@seco.admin.ch
Herausgeber
Staatssekretariat für Wirtschaft
http://www.seco.admin.ch
Letzte Änderung 30.01.2024