Zur Revision des Sexualstrafrechts: Die EKF verlangt «Nur-Ja-heisst-Ja Lösung» und neue Definition der Vergewaltigung

Bern, 07.05.2021 - Das aktuell geltende Sexualstrafrecht weist gravierende Lücken auf. Es wird deshalb revidiert. Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF fordert in ihrer Stellungnahme zur Revision des Sexualstrafrechts eine «Nur-Ja-heisst-Ja-Lösung» und eine neue Definition der Vergewaltigung.

Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist zentral. Wer ohne Einverständnis eine sexuelle Handlung über sich ergehen lassen muss, wird massiv in seiner/ihrer Integrität und Würde verletzt. Es ist deshalb unerlässlich, dass Betroffene Anzeige erstatten und die Tatpersonen zur Rechenschaft gezogen werden können. In der Schweiz ist das mit dem aktuellen Sexualstrafrecht zu wenig gewährleistet.

Die EKF fordert, dass die sexuelle Selbstbestimmung umfassender geschützt wird. Dazu ist ein Sexualstrafrecht nötig, welches das Einverständnis der involvierten Personen in eine sexuelle Handlung verlangt. Die EKF unterstützt deshalb die sogenannte «Nur-Ja-heisst-Ja-Lösung». Diese besagt, dass sexuelle Handlungen nur dann vorgenommen werden dürfen, wenn alle Involvierten damit einverstanden sind.

Die in der aktuellen Revision vorgeschlagene «Nein-heisst-Nein-Lösung» ist ungenügend. Gemäss dieser Lösung müssen Opfer auch zukünftig darlegen und erklären, ob und inwiefern sie eine sexuelle Handlung abgelehnt haben. Die EKF fordert einen Paradigmenwechsel: Die entscheidende Frage soll sein, ob das Opfer zugestimmt hat oder nicht.

Vergewaltigung neu definieren

Die EKF fordert, den Tatbestand der Vergewaltigung auszuweiten. Darunter sollen alle sexuellen Übergriffe fallen, unabhängig davon, ob das Opfer genötigt wurde oder nicht. Für die EKF ist es zudem unverzichtbar, Vergewaltigung neu geschlechtsneutral zu definieren, so dass sie jedes nichteinvernehmliche Eindringen in den Körper umfasst.

Die EKF begrüsst es, dass mit der Revision auch andere sexuelle Übergriffe angemessener bestraft werden können. So sollen auch Täuschungen im medizinischen Bereich neu unter Strafe stehen. Zudem ist es der EKF ein Anliegen, dass neu sexuelle Belästigung auch dann bestraft wird, wenn sie durch Bilder oder in sozialen Medien stattfindet.

Wichtige Änderung der Begriffe

Die EKF begrüsst die Anpassung mehrerer Begriffe insbesondere im deutschsprachigen Sexualstrafrecht. So spricht das Sexualstrafrecht neu nicht mehr von Schändung, sondern von sexuellem Missbrauch. Zudem wird der Begriff der Ehre aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Das entspricht dem Grundsatz, dass es beim Sexualstrafrecht nicht um den Schutz von moralischen Vorstellungen, sondern um den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung geht.

Allerdings ist der gesellschaftliche Umgang mit sexueller Gewalt immer noch stark von stereotypen Geschlechterbildern geprägt. Das zeigt sich auch in den Formulierungen im Sexualstrafrecht. Die EKF regt an, im Sexualstrafrecht konsequent geschlechterneutrale Formulierungen zu verwenden.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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